Ich hatte es dann doch noch einmal versucht. Beim Innenministerium. Wegen der Duldung der zahlreichen Falschparker in Pirmasens. Ich bat um eine Stellungnahme des Vorgesetzten, erhielt dann aber doch wieder nur eine des bisherigen Sachbearbeiters. Im Grunde braucht man über den Blödsinn nicht mehr viel Worte verlieren; das Falschparken wird in Deutschland von den obersten Ministerien für unproblematisch erachtet; Ordnungsbehörden, die dagegen nicht vorgehen, brauchen kein fachaufsichtsbehördliches Einschreiten zu befürchten. Es reicht, wenn sie Besserung geloben. Der Form halber zitiere ich das Schreiben vom 25. Juni.
Die hiesige Sichtweise ist Ihnen aus der bisherigen Korrespondenz in der Angelegenheit bekannt.
Übersetzung: Jetzt ist aber echt mal gut, ey! Du nervst!
Ergänzungsbedarf hinsichtlich der diesseitigen Ausführungen sehe ich keine, weder in Bezug auf das Opportunitätsprinzip im Zusammenhang mit der von Ihnen monierten Praxis des Gehwegparkens noch in Bezug auf die Ihrerseits kritisierte Radwegregelung in Pirmasens.
Legal, illegal, scheißegal. Das gilt auch für Verkehrszeichen, für die es keine Anordnungen gibt.
Insbesondere die von Ihnen angeführten Entscheidungen geben hierzu keinen Anlass. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 20. Mai 2010, 3 K 272.18.NW, betrifft den fließenden Verkehr und damit bereits keine vergleichbare Sachlage.
Genau. Gehwege befahren: böse! Auf Gehwegen parken: prima! Das Urteil stammt übrigens aus dem Jahr 2019 und nicht 2010. Vermutlich ein Tippfehler. Der allerdings belegt, mit welcher Ernsthaftigkeit hier mal wieder gearbeitet wurde.
In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. April, 11 B 12.2671, führten bereits wesentliche formale Mängel – konkret eine unterbliebene Beweisaufnahme – zur Zurückverweisung.
Darum geht es (unter anderem auch diese beiden Unfälle).
Ähem; in diesem Beschluss steht unter anderem das hier:
Wenn der Aufstellung eines Verkehrszeichens keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde zugrunde liegt, ist das Verkehrszeichen unwirksam (VGH Mannheim, U.v. 16.12.2009 – 1 S 3263/08 – VD 2010, 113).
Hat er wohl überlesen, der gute Mann. Ich hätte diese Passage also doch in meiner e-mail direkt per copy & paste zitieren sollen.
Anhaltspunkte, die ein zwingendes fachaufsichtsbehördliches Einschreiten bedingen würden, sind nach wie vor nicht zu erkennen, zumal die Stadtverwaltung Pirmasens – wie Ihnen gegenüber dargelegt – eine Überprüfung in Aussicht gestellt hat.
Die Angelegenheit lag, um abschließend auf Ihre Bitte nach Volage bei meinem Vorgesetzten zurückzukommen, diesem vor. Die dargelegte Sichtweise und dieses Schreiben sind abgestimmt.
Eigentlich würde ich jetzt einen LTranspG-Antrag stellen, um zu überprüfen, ob ich hier angeflunkert werde. Aber das ist mir in diesem Unrechtsstaat mit seiner politischen Justiz (und politischen Verwaltung) inzwischen vollkommen egal.
In der Pirmasenser Zeitung (Seite 5) stand übrigens heute auch ein Artikel zur Planung der „Umleitung“ wegen der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt (K 6) in Winzeln, die im kommenden Jahr saniert werden soll. Man beabsichtigt bislang wohl eine höchst illegale Umleitung über den östlich der K 6 gelegenen Offroad-Radweg Feldweg.