Nach einer ewigen Zeit habe ich heute tatsächlich mal wieder eine e-mail vom MWVLW erhalten. Ich hatte am 22. Mai um eine Stellungnahme gebeten, warum Radfahrer entlang der B 10 nur ein straßenrechtlicher Flickenteppich „angeboten“ wird (siehe die Grafik unten)? Was ja die skandalösen Zustände hinsichtlich des weiterhin fehlenden Winterdienstes enorm begünstigt. Ich hatte ja in diesem, diesem und diesem Beitrag argumentiert, warum nach meiner, auf das LStrG gestützten Meinung, eigentlich alle parallel zur B 10 verlaufenden Straßen mindestens als Kreis-, wenn nicht gar als Landesstraßen gewidmet werden müssten. Aber warum sollte man sich in diesem Autofahrerministerium mit solch „kruden“ Ansichten eines total durchgeknallten, vom Rest der „Radverkehrsfreunde“ ausgegrenzten Idioten Spinners überhaupt in einer angemessenen Art und Weise auseinandersetzen?
Hier der Flickenteppich:
Die „Antwort“ des Ministeriums:
Gerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich in intensivem Austausch mit den Kollegen des LBM stand, um Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen.
Sie baten um eine Stellungnahme bzgl. der B 10 zwischen Pirmasens und Münchweiler als auch zwischen Queichhambach und Albersweiler. Sie sind der Auffassung, dass in diesen Bereichen eine Lücke im Netz der klassifizierten Straßen bestehen würde und zudem der Radverkehr auf den vorgenannten Streckenabschnitten rechtswidrig ausgeschlossen worden sei. Zudem fordern Sie eine Alternative für den Radverkehr.
In den von Ihnen genannten Streckenabschnitten der B 10 sind entsprechende Alternativrouten für Radfahrer vorhanden.
Anbei zur Ihrer Informationen die entsprechenden Streckenabschnitte:
1. K17/K15 zwischen Höheischweiler und Petersberg
2. L 474, alternativ K 15 zwischen Petersberg und PS-Staffelhof
3. K1/K2 Staffelhof – Pirmasens einschließlich Stadtdurchfahrt
4. L484/L486 Pirmasens – Lemberg (alternativ bis PS-Waldfriedhof)
5. K 36 Lemberg – Ruppertsweiler und weiter nach Münchweiler
6. K 91/Ruppertsweiler – Hinterweidenthal
7. B 427/L 490 Hinterweidenthal – Dahn- Busenberg – Vorderweidenthal – Lug, von dort über die L 495 nach Hauenstein und über die K 91 (SWP) und K 65 (SÜW) nach Samstall und Rinnthal.
Darüber hinaus bestehen direktere Radverkehrsführungen zwischen
1. Pirmasens-Waldfriedhof „Hombrunnerhof nach Münchweiler über einen gemeindlichen Weg bzw. über Gemeindestraßen,
2. Hinterweidenthal – Hauenstein über einen gemeindlichen Forstweg
3. Hauenstein – Wilgartswiesen über die L 495, eine Gemeindestraße und die K 38
4. Wilgartswiesen – Rinnthal über einen gemeindlichen Weg.
Ich habe gar keine Lust mehr, diese arrogante Ignoranz überhaupt noch zu kommentieren. Kurz zusammengefasst:
Dann fahr halt über Vorderweidenthal!
Die sehen auch schlicht überhaupt keinen Anlass, auf nur ein einziges juristisches Argument einzugehen. Wie das halt nun einmal so ist, in einem Unrechtsstaat.