Umleitungs-Offenbarungseid des LBM

Dass sich das Land Rheinland-Pfalz mit seinen ausgewiesenen HBR-Routen in vielerlei Hinsicht nicht nur in einem straßen- sondern auch straßenverkehrsrechtlichen Graubereich bewegt (bzw. Radfahrer bewegen lässt), kritisiere ich schon lange. Anlässlich der Vollsperrung der B 48 im Bereich des Eschkopfs mitten im Pfälzerwald hatte ich – da die Pressemeldung sich hierzu wieder mal ausschwieg – darauf hingewiesen, dass dem Rad- und Langsamverkehr hier ja wegen der teils als Kraftfahrstraße ausgewiesenen oder per Verbot für Radverkehr gesperrten B 10 eine eigene Umleitung anzubieten sei. Das hatte der LBM Kaiserslautern dann auch noch nachträglich getan. Und damit den Nachweis erbracht, dass er sein eigenes HBR-Routensystem für nicht umleitungstauglich einstuft!

Gestern drehte ich eine Runde über Hauenstein und Lug in Richtung Sarnstall, um mir anzusehen, was der LBM da denn nun ausgeschildert hat. Denn am 4. Juni hatte mir der Leiter des LBM Kaiserslautern Folgendes mitgeteilt:

es ist uns sehr wohl bewusst, dass der Radverkehr während der baubedingten Vollsperrung der B 48 zwischen der Kreisgrenze und der Einmündung der K 38 Richtung Iggelbach nicht über die B 10 geleitet werden kann. Wir haben deshalb auch eine gesonderte Radverkehrsumleitung über klassifizierte Straßen und die Hermersbergerhofstrasse vorgesehen. Die dazu erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung wird in Kürze erlassen.

Meine Bitte, mir den Beschilderungsplan bzw. die Skizze zu übersenden, wurde mal wieder ignoriert. Nun, warum leitet man den Radverkehr hier eigentlich nur über klassifizierte Straßen um? Es gibt da doch zwischen dem Knoten Wellbachtal und Wilgartswiesen den HBR-beschilderten „Queichtalradweg“? Das könnte – Spoilerwarnung! – auch daran liegen, dass dort immer noch (trotz eines Hinweises an die Kreisverwaltung Südwestpfalz am 18. Mai 2019) die entlarvenden Plastikschilder rumstehen, die ich bereits im Sommer 2019 dokumentiert hatte. Wer dem Link folgt erfährt, dass dort im Januar 2019 ein älterer Herr schwer stürzte, weil auch dieser „Wirtschaftsweg“ im Winter nicht geräumt und gestreut wird.

Und es liegt auch daran, dass der LBM – das hat nicht nur der Fall Mauschbach gezeigt – den „echten“ Radverkehr – also der, der auf öffentlichen, klassifizierten Straßen stattfindet – nicht per StVO-Beschilderung über „Wirtschaftswege“ umleiten kann, will oder darf!

Lug – Sarnstall

Aber wie war das nun gestern? Ich kam also aus Richtung Lug (über die unter dubiosen Umständen herabgestufte, ehemalige L 490) und fuhr in Richtung Sarnstall („neue“ L 490). Bislang hatte ich nirgends irgendwelche Umleitungsschilder gesehen. Das änderte sich erst an der Einmündung der K 61 in die K 65; da fielen mir bei der Vorbeifahrt diese beiden lustigen Schilder auf:

Selbst der Ortsfremde wird sich nun fragen, warum der Verkehr in Richtung Annweiler nach rechts umgeleitet wird, obwohl der Tafelwegweiser darunter nach links weist? Immerhin – der Wegweiser in Richtung Hofstätten ist korrekt. Noch. Denn an der Einmündung der K 65 in die L 490 in Sarnstall folgt dieses Meisterwerk deutscher Umleitungsplanung:

Also wenn man hier nach rechts abbiegt, kommt man wirklich überall hin – nur nicht mehr nach Hofstätten. Interessant ist hier auch, dass es das einzige Umleitungsschild an dieser Kreuzung ist. Das heißt, als ortsfremder, von der Vollsperrung der B 48 nix ahnender, aus Richtung Annweiler kommender Radfahrer fahre ich also geradeaus über die L 490 weiter in Richtung Rinnthal / Johanniskreuz. Eigentlich müssten wir aber hier nach links abbiegen und die – wintersichere – Route über Spirkelbach nach Wilgartswiesen nehmen.

An der zuvor genannten Einmündung K 65 – K 61 gab es übrigens auch aus den anderen Richtungen keine weiteren Umleitungsschilder für Radfahrer, die einen in Richtung Wilgartswiesen bzw. Johanniskreuz umleiten würden.

Sarnstall – Wilgartswiesen

Also fährt man, nichts Böses ahnend – nach Johanniskreuz wollend – weiter durch Rinnthal und erkennt vor dem Knoten Wellbachtal mit Schrecken das folgende Hinweisschild. Das gelbe Schild dahinter weist die allgemeine Umleitung (U 3 über Münchweiler und Leimen) aus:

Am Knoten Wellbachtal strandet man nun an dieser allseits beliebten Schilder-Kombination. Wenn ich als Mountainbiker irgendwo dahinter abzweigende Waldwege befahren will, muss ich halt leider absteigen und schieben:

Auf die „lebensgefährliche“ B 10?

Es wird nun richtig perfide, denn ich vermute, dass man hier auf dieser Relation auch deshalb keine explizite Umleitung für den Radverkehr eingerichtet hat, weil ja der Abschnitt Knoten B 48 – Wilgartswiesen (Dank der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) der einzige verbliebene Abschnitt der B 10 ist, der mit Fahrrädern noch befahren werden darf! Also deute ich das Nichtvorhandensein einer Radverkehrsumleitung hier so, dass der LBM offensichtlich gar kein Problem mit Fahrrädern auf der B 10 hat?

Wer sich das Befahren der B 10 nun doch nicht zutraut, muss halt dort umkehren und der HBR-Route (in Richtung Wilgartswiesen) folgen. Er braucht dazu eine gute Karte oder guten Orientierungssinn, denn Wegweiser gibt es an diesem Eck keine bzw. nur verwirrende StVO-Wegweiser. Diese HBR-Route darf man ja übrigens auch erst seit Neuestem legal benutzen:

Naja, zumindest abschnittsweise?

Und wenn, dann – wie oben bereits angedeutet – nur „auf eigene Gefahr!“ Der Staats-, als auch der Generalstaatsanwaltschaft reichten diese Schilder ja aus, um diesen Weg hier eindeutig als „Wirtschaftsweg“ zu betrachten und gar nicht erst weiter zu ermitteln, ob jener Weg eben als Geh- und Radweg hätte gewidmet werden müssen.

Wilgartswiesen – Hermersbergerhof

Erst in Wilgartswiesen – hier könnte ich jetzt noch eine Anekdote zu zwei idiotischen Autofahrern erzählen, die mitten auf der Straße hielten und durch die Fahrerfenster ein Schwätzchen hielten – und mich laut anpflaumten, weil ich einfach mitten hindurch fuhr – findet man dann wieder Umleitungsschilder. Und siehe da – der von Johanniskreuz kommende, über den Hermersbergerhof umgeleitete Radverkehr wird (in Richtung Annweiler / Hofstätten) – anstatt über den „Queichtalradweg“ an der Abzweigung K 56 – K 54 nach rechts in Richtung Spirkelbach umgeleitet:

Scheinbar soll es zumindest auch in der Gegenrichtung so eine Umleitung geben – wo auch immer diese beginnen möge, denn der von Spirkelbach kommende Verkehr wird nach links in Richtung Johanniskreuz umgeleitet:

Warum es derartige gelbe Schilder in und bei Wilgartswiesen wegen der Sperrung der B 10 für den Radverkehr schon seit über 25 Jahren geben müsste, hatte ich in diesen beiden Beiträgen mal etwas genauer ausgeführt. So gibt es auch erstmals im Bereich der nach Hauenstein abzweigenden K 36 K 38 (mit ihrem immer noch nicht entbläuten, beampelten Winzwegelchen) ein gelbes Umleitungsschild:

An dieser Stelle müsste auch schon seit 25 Jahren ein fest installiertes gelbes, nach links (Hauenstein) weisendes Umleitungsschild den Radverkehr in Richtung Pirmasens umleiten, weil die B 10 ja eben an der folgenden Auffahrt mit Verbot für Radverkehr gesperrt ist. Dort müsste man dann ja eigentlich auch immer geradeaus weiterfahren:

Hätten wir gerade einen strengen Winter, würde diese Beschilderung wieder die Frage aufwerfen, warum der LBM hier eine Umleitung über eine Forststraße ausweist, die (zwischen dem Hermersbergerhof und der L 496) im Winter ebenfalls nicht geräumt und gestreut wird; siehe hierzu auch diesen Beitrag zur letztmaligen Sperrung der B 48 durch das Wellbachtal. Glücklicherweise ist ja aber derzeit Sommer; ich muss auch mal bei Gelegenheit recherchieren, ob diese Forststraße überhaupt dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist? Nun denn; die über den einsamen Hermersbergerhof führende Umleitung habe ich dann am Ende jener Forststraße nach links in Richtung Leimen verlassen:

Fazit

Die drei wesentlichen Erkenntnisse dieser Geschichte lauten: Der LBM

  • weist derartige Umleitungen erst aus, wenn man ihn explizit darauf hinweist,
  • gibt sich aber dann keine Mühe und stellt Schilder auf, die lückenhaft sind, den Verkehr in die falsche Richtung – oder sogar auf die B 10 – schicken
  • und hält sein HBR-Routensystem offenkundig für (rechtlich) vollkommen untauglich, um dort (eben auf nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wirtschaftswegen) offizielle StVO-Umleitungen auszuweisen.

Was mir einmal mehr bestätigt, dass die Sperrung der B 10 für den Radverkehr in jeder Hinsicht rechtswidrig ist, weil Radfahrern dort eben seit über 25 Jahren überhaupt keine ganzjährig sichere Umleitung angeboten wird.

Aber was nützt mir das alles, wenn mich in dieser Sache weiterhin absolut niemand unterstützt?  Was wundere ich mich noch groß darüber, wie mich der LBM oder das MWVLW seit Jahren behandeln?

Auch diese „kleine Ungerechtigkeit“ passt doch perfekt in das, was wir in den letzten Monaten im Zuge der Etablierung einer Corona-Diktatur erleben: Ein Volk untertäniger, rückgratloser, schweigender, nicht anecken wollender „Man-kann-doch-eh-nix-ändern!“- oder „Alles-nicht-so-schlimm!“-Bücklinge, die das Maul nicht aufkriegen und sich alles widerspruchs- und -standslos gefallen lassen, was die Obrigkeit so treibt! Ja, die sogar ihre Freiheit gar nicht eingeschränkt sähen.

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