Im Pfälzerwald gibt es zwei Drachenfelsen. Der Bekanntere der beiden liegt im Wasgau und beherbergt die Überreste einer mittelalterlichen Burganlage. Der andere liegt im nordöstlichen Teil des Pfälzerwaldes bei Bad Dürkheim. Dieses Gebiet ist teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Am 13. Juni gab es hierzu eine Pressemeldung der Polizeiinspektion (PI) Bad Dürkheim über eine Kontrollaktion, deren Formulierungen meine journalistische Neugier weckten. Denn in jener wurde behauptet, dass das Naturschutzgebiet Drachenfels für Radfahrer gesperrt sei. Doch stimmt das so überhaupt? Meiner Meinung nach: Nein!
Also wies ich die PI sachlich auf ihre meines Erachtens missverständliche Formulierung hin und bat darum, ihre Pressemeldungen doch bitte etwas sorgfältiger zu formulieren. Und was macht eine professionelle deutsche Polizeibehörde mit derartigen Hinweisen? Natürlich: einfach Ignorieren – und kurze Zeit später gleich noch eine Pressemeldung verfassen, in welcher diese (sachlich falsche) Behauptung einfach – und sogar noch widersprüchlicher – wiederholt wird.
Beginnen wir mit der Pressemeldung vom 13. Juni:
Bad Dürkheim (ots). Am 12.06.2020 fand die erste Kontrolle am Drachenfels statt. Zusammen mit der zuständigen Försterin und Revierleiterin, sowie einer Mitarbeiterin der Lokalredaktion DÜW der Rheinpfalz wurden die relevanten Örtlichkeiten auf dem Felsplateau in Augenschein genommen. Ein Hotspot, ist der Südfels mit Drachenhöhle, Durchblickskammer und darüber liegendem Aussichtspunkt. Es konnten zahlreiche, sich regelkonform verhaltende Wanderkleingruppen angetroffen und bezüglich der Naturschutzproblematik sensibilisiert und für ihr besonnenes Verhalten gelobt werden. Hier nochmal der Hinweis, dass das Gipfelplateau (NSG) für MTB- /Radfahrer komplett gesperrt ist.
Wie kommt die PI Bad Dürkheim nun zu dieser Behauptung? Weder im BNatSchG, noch im LNatSchG, noch in der „Verordnung über das Naturschutzgebiet „Drachenfels“ des Landkreises Bad Dürkheim vom 9. Oktober 1972“ (pdf, 120 KB) finde ich irgendeine Regelung, die das Radfahren in einem – oder konkret diesem – Naturschutzgebiet pauschal verbietet.
Die PI antwortete mir – in einem relativ „kurz angebundenen“ Ton – auf meine Anfrage u. a. folgendermaßen:
Nach § 22 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf nur mit Zustimmung des Waldbesitzers (beim Staatswald handelt es sich um das Forstamt) gezeltet oder abseits der Waldwege Fahrrad gefahren werden. (…)
Naja, ich will jetzt an der Stelle kein Fass aufmachen, ob das mit dem § 22 so korrekt ist; dazu hatte ich mich bereits vor geraumer Zeit mal ausführlicher geäußert. In diesem Beitrag soll es primär um die üblichen, missverständlichen „Unschärfen“ gehen, mit denen Polizei-Pressemeldungen leider viel zu oft verfasst werden.
Ich war dort oben übrigens bislang auch nur ein einziges Mal – im Jahr 2012 – mit dem Mountainbike unterwegs und kann mich nicht daran erinnern, wie die „Waldwege“ auf dem Gipfelplateau aussahen.
Jedenfalls ist diese Aussage unter Berufung auf das LWaldG schon eine ganz andere als jene in der Pressemeldung. In welcher der Eindruck erweckt wird, das (vermeintliche) Verbot hinge (rechtlich) mit dem Naturschutzgebiet zusammen. Otto-Normal-Leser schlussfolgert daraus, dass das vielleicht auch in allen Naturschutzgebieten so sei. Das Forstamt Bad Dürkheim schrieb mir dann im Wesentlichen (Bezug nehmend auf das LWaldG) auch noch einmal dasselbe; ebenfalls ausblendend, dass die Begründung in der Pressemeldung ja eine andere war.
Wie dem auch sei. Am 22. Juni – also nach der Konversation, in Zuge derer ich meine Zweifel im Hinblick auf das Thema „Gesperrt, weil NSG!“ bekräftigte – erschien eine weitere Pressemeldung zu diesem Thema:
Am 21.06.20202 wurde erneut eine gemeinsame Kontrolle des Forstamtes und der Polizei Bad Dürkheim im Naturschutzgebiet Drachenfeld durchgeführt. Hierbei konnten mehrere Mountainbike Fahrer verbotswidrig im Naturschutzgebiet angetroffen und einer Kontrolle unterzogen werden. Die Mountainbiker wurden daraufhin hingewiesen, dass in einem Naturschutzgebiet Fahrräder zu schieben sind. Auch wurden Hundebesitzer darüber belehrt, ihren Hund in einem Naturschutzgebiet anzuleinen und nicht frei laufen zu lassen. Alle Personen zeigten sich einsichtig. In mehreren Gesprächen mit Waldbesuchern, gab es viele positive Rückmeldungen, für die durchgeführten Kontrollen.
Na, (einmal mehr) vielen Dank, liebe Polizei Rheinland-Pfalz! Wofür mach ich mir diese ganze Arbeit überhaupt? ?