Zwischendurch mal wieder ein Beitrag zum Thema Radverkehr. Schon vorm Corona-Wahnsinn habe ich mich ja bereits mehrmals gefragt, warum ich mir diesen Unsinn überhaupt noch antue? Außerdem wird einem halt auch wieder bewusst, dass wir mitten in der wohl größten politischen und juristischen Skandalepoche leben, gegen deren Auswirkungen poplige Verkehrszeichen am Arsch der Welt, die sowieso noch nie auch nur irgendwen interessiert hätten, vollkommen verblassen. Jedenfalls hatte ich bereits vermutet, dass anlässlich des Vollsperrung der L 476 bei Maßweiler reger Ausweichverkehr über das alte Militärsträßchen führen würde. Und wie der Zufall so will, verschwanden – wie von Geisterhand, pünktlich zur Vollsperrung der Landesstraße die (uralten) Verkehrsverbotsschilder für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 1,5 Tonnen (Zeichen 262).
Deren Fehlen fiel mir erstmals am 15. Juli auf; siehe das Beitragsbild. Zur Erinnerung; so sah das am 18. Mai am Abzweig von der L 477 noch aus:
Während ich das steile Sträßchen hochfuhr, wurde ich insgesamt drei Mal (einmal auch ziemlich eng) überholt; auch bergab kamen mir zwei Pkw entgegen. Während ich noch die Beschilderung am oberen Ende des Sträßchens knipste, wurde die Abkürzung von zwei weiteren Pkw-Fahrern und einer Rollerfahrerin genutzt.
Am gleichen Abend sendete ich eine e-mail an die zuständige VG Thaleischweiler-Wallhalben und erkundigte mich, warum die Verkehrsverbotszeichen entfernt wurden; in diesem Zusammenhang regte ich an, dort möglichst bald anzubringen, damit man als Radfahrer auf dieser Straße nicht von (sich auch nicht an die
haltenden) abkürzenden Kfz-Nutzern gefährdet wird. Schließlich handelt es sich hier ja immer noch um eine ausgewiesene Radroute aus der Prä-HBR-Ära (siehe auch auf dem vorherigen Foto ganz oben am Schilderpfosten).
Man teilte mir mit, dass neue Schilder bereits bestellt seien, der Weg für den Autoverkehr gesperrt werden und dies auch von der Polizei kontrolliert werden solle. Im weiteren Verlauf der Konversation bat ich – weil ich meine Pappenheimer ja kenne – noch um die Übermittlung der verkehrsbehördlichen Anordnungen; weil es mich auch interessierte, ob die Entfernung dieser Verkehrszeichen überhaupt von der zuständigen Behörde angeordnet wurde. Hätte ja auch sein können, dass hier ein Spaßvogel selber für freie Bahn gesorgt hat. Da aber nun die Schilder erst einmal weg sind, darf dort erst einmal weiter abgekürzt werden. Man könnte da wohl höchstens über § 37 (2) Nr. 4 LWaldG eine Ordnungswidrigkeit wegen des Befahrens von Waldwegen mit Kfz konstruieren; im LNatSchG gibt es hingegen hierfür keine Owi-Tatbestände.
Immerhin: Die VG hat offenbar inzwischen sogar Anordnungen aus dem Jahr 1983 in digitalisierter Form vorliegen. Da könnte sich die Stadt Pirmasens mal ein Beispiel dran nehmen! Als ich mir die neue Anordnung vom 15. Juli zu Gemüte führte, fiel ich allerdings einmal mehr vom Glauben ab, denn – wie sollte es auch anders sein – es wurden allen Ernstes angeordnet! Dabei hatte ich doch erst im letzten Jahr anlässlich der Neubeschilderung an der L 498 gehofft, dass hier im Kreis Südwestpfalz (auch nach dem Rundschreiben der Kreisverwaltung) endlich eine Trendwende erfolgt sei. Scheinbar nicht.
2) Der Wirtschaftsweg Plan-Nr. 437 ( „Im Winkel“ ) wird für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Anlieger, gesperrt.
3) Die Verkehrszeichen 250 ( Verbot für Fahrzeuge aller Art ), 1026 – 38 ( land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei ) und 1020 – 30 ( Anlieger frei ) sind jeweils zu Beginn des Wirtschaftsweges aufzustellen.
Meine Güte! Sisyphos war im Vergleich zu mir ein wahrhaft glücklicher Mann! Wenigstens wurden meine empörten Einwände umgehend zur Kenntnis genommen:
Ich werde die VAO entsprechend abändern und Ihnen anschließend einen Abdruck per Mail zukommen lassen.
Schön; auch wenn ich jene geänderte Anordnung bislang noch nicht erhalten habe. Warum kann ich Behörden für solche Beratungsdienstleistungen eigentlich keine Rechnungen schicken? Die Anordnung enthält übrigens keinerlei Ermessensausübung hinsichtlich der Gründe für diese Sperrung. Aber wenn man als Exekutive eine inzwischen nun schon ein Vierteljahr(!) andauernde, vollkommen absurde Maulkorbpflicht und den sonstigen Corona-Scheiß nicht begründen muss, warum sollte man dann die „automatische“ Sperrung von Straßen und Wegen auch für Radfahrer in irgendeiner Weise begründen?
Im Vergleich zum Corona-Wahnsinn ist der Schilderwahnsinn ja noch irgendwie übersichtlich (auch wenn der Bürokratiewahn dahinter unsichtbar bleibt). Schilder sind im Gegensatz zu Viren besser erkenn- und verstehbar.
BTW könntest ja in die Produktion von Änderungsfolie von VZ 250 auf 260 einsteigen und dem Amtsschimmel eine „günstige“ Umrüstung anbieten 😉
BTW2 hinsichtlich der Verkehrszeichentransparenz wäre es sicher hilfreich, wenn auf der Rückseite ein QR-Code o.ä. angebracht wäre, der einem ohne bürokratische Umwege zu der jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung führt.
Folien gehen aus diversen Gründen nicht; da kommt dann so ein Bastel-Blödsinn raus wie den, den man oftmals im Zuge von Baustellen beobachten kann.
Na toll, du bist also auch schon so sehr an das „Smartphone“ gewöhnt, dass du ohne jede kritische Distanz QR-Codes forderst? 😛 Außerdem setzt das voraus, dass es für viele Verkehrszeichen überhaupt Anordnungen gibt bzw. überhaupt jemals welche gab. 😉 Aber ja, eigentlich müssten meiner Ansicht nach alle Anordnungen veröffentlicht werden und jederzeit frei einsehbar sein.
Naja, ich sag mir halt immer: besser als nichts. Auch was Vorder- und Rückseite von StVO-Schildern betrifft.
Unter den QR-Code (den man übrigens auch ohne Smartwanze oder Windows „lesen“ bzw. benutzen kann) kann ja noch eine human readable URL angegeben werden, aber da fühlen sich dann sicher immer noch die benachteiligt die vollkommen analog leben und nicht mal Internet und Telefon haben (gibt es tatsächlich, mir sogar persönlich bekannt). Am besten daher im Volltext mit Amtssiegel abdrucken. Ist ja genug Platz auf der Rückseite 😉
Mit Laserdrucker ausgedruckte und einlaminierte „Bastellösungen“ sind übrigens erstaunlich haltbar. Aber für’s Amt gilt eben auch: Hauptsache billig!
Es sei denn der Schwager eines Mitarbeiters im Ministerium … 😉
Aufkleber mit Aktenzeichen würde ja auch reichen. In Frankreich pappen an Baustellen die Anordnungen oft auf bzw. hinter den Verkehrszeichen.
Telefon hab ich ja auch schon abgeschafft. Und wenn man sich anschaut, wohin („1984“) die Reise geht, wäre wohl auch die Abschaffung des persönlichen Internetzugangs langfristig auch nötig bzw. konsequent, um nicht auf dem Präsentierteller derer zu landen, die jegliche Form von Opposition ausschalten wollen. 🙁