Vor einer Weile hatte ich die Planungen für den Bau von drei neuen „Radwegen“ in der Grenzregion zwischen dem Dahner Felsenland und Frankreich aufgegriffen. Leider hat die Verbandsgemeindeverwaltung meinen Wunsch nicht erfüllt, mich hierzu auf dem Laufenden zu halten. Da ich für die beiden regionalen Käseblätter kein Geld (das ich eh nicht habe) aus dem Fenster werfen will, bekam ich nichts davon mit, dass man im Juli mit dem Bau dieser „Radwege“ begonnen hatte. Dies erfuhr ich erst auf Nachfrage und die Übermittlung zweier eingescannter Artikel aus der Rheinpfalz und der Pirmasenser Zeitung vom 4. bzw. 14. Juli. Der verlinkte Artikel ist leider (wie üblich) nur angeteasert; das Titelbild zeigt aber ganz nebenbei die für diese Zeiten typischen Corona-Doppelstandards, was auch von Politikern einzuhaltende „Mindestabstände“ betrifft.
Auf meine Anfrage hin übermittelte man mir auch dankenswerterweise den Förderbescheid. Den ich mir – falls ich irgendwann mal Zeit dazu finden werde – noch genauer anschauen werde. Der Bau dieser „Radwege“ (Projekt 9.5) wird im Rahmen des Programms „Interreg V Oberrhein“ aus dem Fond „FEDER“ (Fonds Européen de Developpement Regional) mit immerhin 1.112.446,65 Euro gefördert. Die VG Dahner Felsenland erhält davon 221.290,83 Euro. Weitere Hintergründe hierzu findet man auf dieser Seite.
Meine meine Coronoia-Beiträge tapfer ertragenden (oder jene vermutlich eher beharrlich ignorierenden) Stammleser aus dem Bereich Radverkehr 😉 werden vielleicht bereits ahnen, warum ich den Begriff „Radweg“ mehrmals in Anführungszeichen gesetzt habe. Denn da war doch gerade erst etwas mit einem anderen „Radweg“, den eine andere Verbandsgemeinde auch nicht als „Radweg“ widmen will, obwohl sie vom Land dafür knapp 800.000 Euro erhält?
Im Ergebnis soll das – nach Auskunft der Verbandsgemeinde im Dahner Felsenland – hier genauso laufen: Man nimmt von der EU nicht gerade wenig Geld für den Ausbau von „Radwegen“ und bewirbt jene auch so in den beiden genannten Presseartikeln – aber ignoriert insbesondere den § 1 (5) LStrG, indem man den rechtlichen Status jener „Radwege“ bei nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden „Wirtschaftswegen“ belässt. Man teilte mir u. a. Folgendes mit:
- Auf deutscher Seite handelt sich durchweg um bereits bestehende Forstwirtschaftswege, welche für den Fahrradverkehr tauglich ausgebaut werden sowie um Raststellen mit entsprechender Radtourismusinfrastruktur
- Es handelt sich demnach um keine selbstständige Geh- und Radwege und werden auch nicht gem. § 3 Nr. 3 b) aa) LStrG gewidmet
- Die Beschilderung erfolgt nach StVO und HBR
Nun denn – dann habe ich ja, wenn man in der VG Wallhalben Vernunft walten und sich ans LStrG halten und den „Radweg“ aus als „Radweg“ widmen sollte, ja noch einen weiteren Fall, an welchem ich ein staatsanwaltschaftliches Exempel statuieren könnte. Was die Qualität dieser „Radwege“ betrifft, schockierte man mich übrigens auch noch mit der folgenden Nachricht:
Die Rad- und Wirtschaftswege werden hydraulisch gebunden hergestellt. Bereits asphaltierte Wege erhalten eine neue bit. Deckschicht
Für Touri-Radler reicht ja Schotter. Ich vermute mal, dass man die Wege auf französischer Seite hingegen durchgehend asphaltieren wird.
Nachtrag
Das ging ja fix; der zuständige Sachbearbeiter bettelt förmlich darum:
Ich denke, dass ich bisher Ihre Fragen ausreichend und umfänglich beantwortet habe.
Wir sind nun aber an einem Punkt angekommen, an dem wir uns im Kreise drehen. Sind Sie mir daher bitte nicht böse wenn ich die Korrespondenz an dieser Stelle mit Ihnen abbreche.
Dann will ich mal nicht so sein; diese jeglichen sachlichen Dialog verweigernde Arroganz wird zu einem Antrag bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken führen, ggf. Ermittlungen wegen eines möglichen Subventionsbetrugs einzuleiten.
Anmerkung
Ich habe hier am 23. August einen längeren Kommentarstrang entfernt und möchte dies folgendermaßen begründen. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Argumentation im Stile des „Advocatus Diaboli“. Allerdings bewegen wir uns hier nun einmal in der Öffentlichkeit – und ich weiß, dass gewisse Behörden hier regelmäßig reinschauen. Ich halte es gerade auch deshalb für nicht zielführend, diesen teils durchweg radverkehrsfeindlichen und sich an keinerlei Recht und Gesetz haltenden Behörden auch noch Argumente (ob sie nun stichhaltig sind oder nicht) frei Haus zu liefern, warum sie ggf. doch richtig handeln könnten.
Wer mich zwar in der Sache unterstützt, meine Argumentation jedoch für (sachlich oder rechtlich) angreifbar hält, kann mir das gerne mitteilen – privat per e-mail. Aber lass(t) es bitte sein, mir (ob nun gut gemeint oder nicht) öffentlich in den Rücken zu fallen! So, wie das ein gewisser Kommentator im Grunde wirklich bei jeder größeren Schweinerei immer wieder tut.