Die Frage, wie man von Ramstein-Miesenbach als Radfahrer eigentlich nach Landstuhl kommen soll, ist recht schwierig zu beantworten – denn die Fahrbahn dürfte man wegen eines östlich der L 363 gelegenen und (streckenweise) mit beschilderten Sonderwegs eigentlich nicht benutzen. Eigentlich. Sonst bleibt vor allem dem zügig vorankommen wollenden Radfahrer aber auch keine wirklich andere Wahl – denn es führt in unmittelbarer Nähe kein alternativer Weg über die Landstuhl in zwei Hälften zerschneidende Kursbuchstrecke 670! Der einzige und zudem völlig legale Weg über die Bahnbrücke im Zuge der L 363 wird jedoch durch die Blaubeschilderung systematisch abgeschnitten. Dies ist jedoch nicht statthaft.
Das Beitragsbild zeigt übrigens den Blick auf Landstuhl vom Bismarckturm.
Beginnen wir am Kreisel der noch nicht ganz so alten Ramsteiner Umgehungstraße, wo sich die L 356 und L 363 treffen. Den Link zu OpenStreetmap.de öffnet ihr am besten in einer eigenen Registerkarte und folgt dann einfach jeweils der Beschreibung der Strecke in südlicher Richtung – oder klickt die folgenden Links an. Die Radverkehrsführungen sind in der Karte lila eingezeichnet. Fotos habe ich bislang keine gemacht, was auch aufgrund der Verkehrssituation grade mit dem Rad nur sehr schwer zu realisieren ist. Wer möchte, kann sich aber z. B. bei mapillary ein wenig durchklicken.
Schon die Situation am Ramsteiner Kreisel ist alles andere als eindeutig und sicher, aber das will ich hier an der Stelle mal vernachlässigen. Wer nebenbei wissen will, wie zumindest der nördliche Teil im „Leitfaden Alltagsradverkehr“ der Kreisverwaltung Kaiserslautern beschrieben wird, möge Seite 272 des hier herunterladbaren pdf aufrufen. Gesehen oder thematisiert wird das Problem dort überhaupt nicht!
Alternative Reichsautobahn
Folgen wir also dem benutzungspflichtigen Sonderweg östlich der L 363 Richtung Süden und erreichen nach Überquerung der Bahnstrecke Landstuhl – Kusel bald die Unterführung unter der ehemaligen Reichsautobahn hindurch, heute eine „Privatstraße des Bundes“ und Hauptzufahrtstraße zur Ramstein Air Base. Dort befindet sich unter anderem eine Gedenkstätte für die Katastrophe bei der Flugschau im Jahre 1988. Genau jene Straße ist für Radfahrer, die über die L 363 nach Landstuhl wollen, schon einmal recht „hilfreich“. Jene dürfte wohl auch so ziemlich die einzige „Autobahn“ sein, die man mit dem Fahrrad ganz legal befahren darf. 😎 Schnell gefahren werden darf dort eh nicht, das Tempo ist durchgängig auf begrenzt. Man muss dazu jedoch an der Ramsteiner Umgehung den östlicher gelegenen Kreisel (Kindsbacher Straße) benutzen, um auf diese gigantisch breite Straße zu gelangen. Der Vorteil liegt darin, dass man an deren Ende auf die L 363 auffährt, ohne erst einmal gegen eine Benutzungspflicht zu verstoßen – denn der Sonderweg liegt auf der anderen (linken) Fahrbahnseite und ist somit nicht erreichbar. Rechts liegt zwar der Parallelweg „Ziegelhütte“ als Zufahrt u. a. zu einem Hotel, aber auf diesen kann man von Norden her nicht einfahren (höchstens, wenn man das Rad über den Grünstreifen trägt).
Der Verkehr ist dort allerdings auch grade wegen des Airbase-Verkehrs recht stark und wird über jeweils 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung (ohne bauliche Trennung) geführt. Diese Alternative ist also auch nur geübten und selbstbewussten Radfahrern zu empfehlen!
Autobahnmeisterei
Egal ob Autobahnvariante oder Sonderweg – beide führen zum nächsten Knotenpunkt (mit Ampel), der Zufahrt zur Autobahnmeisterei und besagtem Ziegelhütten-Weg. Das ulkige dabei ist, dass an dieser Einmündung in südlicher Fahrtrichtung das fehlt; d. h. streng genommen, darf man den folgenden „Gehweg“ mit dem Rad nicht (mehr) benutzen und müsste dort auf die Fahrbahn wechseln. Zudem fehlen übrigens an allen Ampeln auf dieser Strecke in den Streuscheiben die Rad-Symbole. Mit allen möglichen undurchschaubaren Konsequenzen…! 😉
Nördlicher A-6-Zubringer und Autohof
Wenn wir nun weiter Richtung Landstuhl fahren (ob nun auf der Fahrbahn oder dem „Gehweg“), erreichen wir auch schon bald wieder den nächsten Ampel-Knotenpunkt – die Zufahrt zum Autohof Ramstein bzw. dem nördlichen Zubringer zur A 6. Hier steht dann zur Abwechslung mal wieder ein . Nun denke ich, dass man dieses Zeichen aufgrund des Rechtsfahrgebots durchaus aus guten Gründen ignorieren darf, da man ansonsten quer über die zweite Geradeaus-Fahrspur zur Linksabbiegespur wechseln müsste! Und das wäre dann wirklich unnötig und im fließenden Verkehr auch ziemlich gefährlich bzw. auch regelrecht unmöglich!
Gefährlich ist allerdings auch der Sonderweg, sofern man auf dem kombinierten Geh- und Radweg bleibt – denn jener wird besonders in der dunklen Unterführung gefährlich schmal, unübersichtlich – und es ist rechts noch ein Geländer in Lenkerhöhe im Weg! 🙄
Südlicher A-6-Zubringer
Hat der Radfahrer die Fußgänger-Ampeln (! – nach einiger Wartezeit…) am südlichen Zubringer überquert, zeigt dann der Zusatz „Ende“ zum dem Radfahrer an, dass der benutzungspflichtige Weg hier endet. Er fährt dann in der Straße „Im Koehlwäldchen“ weiter. Doch die Hoffnung, er könne an der folgenden Einmündung Merkurstraße wieder auf die L 363 auffahren, wird jäh zerstört – denn dort ist nur das Rechtsabbiegen in Richtung Ramstein erlaubt; eine Betonbarriere verhindert das illegale Linksabbiegen!
Und nun…!?
Keine Ahnung! Ich habe versucht, mich an der HBR-Beschilderung zu orientieren, fand aber keine (mehr). So stand ich dann an der folgenden Kreuzung und hatte keinen Plan, wie es weitergehen soll. 😕 Ich drehte dann über den Kreisel in der Raiffeisenstraße eine Schleife am Mitfahrerparkplatz der Straßenmeisterei vorbei, um wieder auf die „andere Seite“ der L 363 – und somit über die Bahnbrücke in die Landstuhler Ortsmitte zu kommen!
Als alternative Überführung gibt es nur die Bruchwiesenstraße, deren Brücke führt etwa 1 Kilometer weiter östlich über die Gleise zur Schützenstraße. Ansonsten soll man wohl das Rad durch eine Unterführung am Bahnhof tragen…!? Zumindest zeigt auch das Portal „Radwanderland“ dies vage so an.
Das sind halt so typische „Nebenwirkungen“ einer nicht durchdachten, schlecht geplanten und in jeder Hinsicht nachrangigen(!) gesonderten Radverkehrsinfrastruktur, die besonders ernsthaften und selbstbewussten Radfahrern die Lust daran grundsätzlich verleidet. Das erledigt mit der Zeit einfach die gesammelte Erfahrung – denn Sachen wie diese sind beleibe keine Einzelfälle. Man sehe sich auch hier an, welche Umwege und Umstände hier grade ortsfremden Radfahrern ohne Weiteres zugemutet werden…!
Schnipp-Schnapp
Durch das beschilderte und bauliche „Abschneiden“ des legalen Verkehrswegs über die zentrale L-363-Bahnbrücke existiert bereits schon spätestens ab dem Knotenpunkt des nördlichen A-6-Zubringers (letzte Möglichkeit der Auffahrt auf die L 363 Richtung Landstuhl) trotz meiner Ansicht nach kein korrespondierendes Fahrbahnverbot mehr. Man kann nicht mittels baulicher Sonderwege in der Folge(!) legal nutzbare Fahrbahnabschnitte (ohne derartige Sonderwege) mal eben für den Radverkehr unbenutzbar machen; sowas kann man einzig durch ein
erreichen – und jenes Verkehrsverbot muss dann auch die hohen Hürden des § 45 (9) S. 3 StVO überwinden. Trotzdem genügt das Schild und der Weg irgendwo links am Straßenrand dem ein oder anderen Autofahrer natürlich schon als ausreichender Anlass, zu hupen, zu pöbeln, zu schneiden oder auf sonstige Art und Weise zu „belehren“!