Na, sieh mal einer an! Der Rüffel, den ich der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz am 22. September erteilt hatte, führte tatsächlich zum (erwartungsgemäßen) Absch(l)uss eines vor mehr als einem Jahr gestarteten Test-Ballons, was die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen betrifft. Dies geschah übrigens im zeitlichen Rahmen der sich damals anbahnenden StVO-Novelle. Jedenfalls sieht nicht nur die Kreisverwaltung Südwestpfalz keine Gründe, wie von mir angeregt, auf der L 471 zwischen Höheischweiler und Bärenhütte / Nünschweiler anzuordnen.
Wie von dieser sich in aller Regel an keinerlei rechtsstaatliche Standards oder Transparenzpflichten haltenden Behörde nicht anders zu erwarten, übermittelte man mir auch dieses Mal kein Schreiben, in dem so etwas wie eine „pflichtgemäße Ermessensausübung“ dokumentiert sein würde. Man knallte mir einfach nur das Ergebnis des erneut über ein Jahr kreißenden und dabei nicht einmal ein Mäuschen geboren habenden Berges vor den Latz. In Sachen B 10 speiste man mich ja beispielsweise auch mit einem gänzlich unmotivierten und unbegründeten Einzeiler ab, ehe man direkt – um meinem Groll zu entfliehen – zwei Wochen in den Urlaub verschwand.
Man hat sich auch dieses Mal nicht einmal annähernd die Mühe gemacht, auf meine im oben verlinkten Beitrag dokumentierte rechtliche Argumentation einzugehen. Stattdessen verkündete man mir das Folgende:
im Rahmen einer Sitzung der Unfallkommission, welche sich zusammensetzt aus Vertretern der Polizei, Straßenbaubehörde und Verkehrsbehörde, haben wir Ihre Eingabe vom 17.09.2019 besprochen. Keine der Beteiligten sieht hier die Notwendigkeit auf dem Streckenabschnitt dauerhaft die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Und für dieses Resultat haben die über ein ganzes Jahr gebraucht! Nun, ich habe natürlich noch um das Protokoll bzw. die Dokumentation gebeten, warum genau diese in dieser ultra-kompetenten Kommission Sitzenden die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht herabsetzen wollen? Schließlich wird ja immer wieder behauptet, dass man gerade außerhalb geschlossener Ortschaften auch deshalb immer wieder blaue Schilder „anordnen“ müsse, weil die Geschwindigkeitsdifferenzen außerorts einfach zu hoch seien. Genau aus diesem (unbelegten, lediglich behaupteten) „Grund“ hatte der Verordnungsgeber nämlich einstmals einfach die Außerorts-Wegelchen aus dem § 45 (9) StVO herausgestrichen.
Nun habe ich es also immerhin Schriftlich, dass gleich drei Behörden offenbar doch keine grundsätzlichen Probleme mit den ansonsten stets bemühten „zu hohen Geschwindigkeitsdifferenzen“ haben? Aber sobald dann mal ein Wegelchen existiert, müsse man dann natürlich unbedingt runter von der Fahrbahn?
Gegen die Kreisverwaltung Südwestpfalz ist inzwischen übrigens auch eine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Ministerium anhängig, weil man sich weigert, alle Radverkehrsanlagen im Kreis (so, wie das die Verwaltungsvorschriften zur StVO bestimmen), alle 2 Jahre von Amts wegen zu überprüfen. Was man vor dem Beginn meines Engagements über 20 Jahre lang nicht tat – und auch zukünftig weiterhin nicht tun möchte. Man ist hingegen offenkundig weiterhin der Ansicht, dass das meine Aufgabe wäre?
Tempo 70 im Auerbachtal?
Als ich die Behörde am 22. September gerügt hatte, habe ich gleich – in weiser Voraussicht – um die nächste Überprüfung eines Landstraßen-Abschnitts hinsichtlich einer möglichen Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf gebeten. Und zwar jenen im Zuge der L 469 im Auerbachtal zwischen Oberauerbach und Winterbach. Dort betteln schon seit Jahren immer wieder gewisse Leute darum („wegen der Kinder!“), dass man ihnen doch bitte unbedingt ein Wegelchen bauen müsse. Die beiden Bürgermeister hatten mir übrigens trotz wiederholter e-mails nie auf meine Anfragen geantwortet. Jedenfalls kann ich wohl auch diese Eingabe betreffend, wieder mindestens ein Jahr Wartezeit einplanen:
Ihre Anregung zur Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der L 469 werden wir zu gegebener Zeit mit den Beteiligten besprechen.
Ich übersetze mal kurz: „zu gegebener Zeit“ bedeutet in etwa „wenn wir Lust dazu haben! Oder wenn Sie uns in ausreichendem Maße wiederholt damit auf die Nerven gegangen sind.“