Im Frühjahr hatte ich mich (keinerlei Illusionen hingebend) hinsichtlich des bundesverkehrspolitischen Skandals, wonach der Radverkehr von der B 10 ausgeschlossen wird, ohne, dass diesem eine ganzjährig sichere, gemäß StVO ausgeschilderte Umleitung über gewidmete Verkehrswege angeboten wird, an die Landtagsfraktion der Grünen gewandt. Ich hatte mich zum Thema B 10 ja erst heute Vormittag anlässlich einer Pressemeldung des MWVLW mal wieder „etwas“ echauffiert. Aufgrund des Corona-Wahnsinns hatte ich auch nicht mehr daran gedacht, mal nachzusehen, was eigentlich aus der von der Landtagsabgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler mit Datum vom 18. Juni eingereichten Kleinen Anfrage (Drucksache 17/12104) geworden ist? Die Abgeordnete hatte mich leider auch im weiteren Verlauf nicht mehr über die Antwort der Landesregierung per e-mail informiert.
In der Antwort (Drucksache 17/12374) vom 10. Juli 2020 nimmt Verkehrsminister Wissing, mit dem ich mich im August 2019 auch mal persönlich über das Thema unterhielt, folgendermaßen Stellung:
Radwegebau entlang der B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler
Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12104 – vom 18. Juni 2020 hat folgenden Wortlaut:
Die B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler ist bislang nur in Teilen mit guter Radverkehrsinfrastruktur ausgestattet, die zudem mit oft großen Umwegen über umgewidmete Wirtschaftswege und Gemeindestraßen verbunden ist. In anderen Abschnitten ist die B 10 für den Radverkehr gar vollständig gesperrt. Zudem wurde sich vonseiten der Bürgerinnen und Bürger beklagt, dass die Pflege der Radwege abschnittsweise insbesondere im Winter nur unzureichend erfolge.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entlang der B 10?
- Welche Maßnahmen sind bereits mit dem Bund als Baulastträger der B 10 diskutiert worden bzw. mit welchem Ergebnis?
- Inwieweit hält die Landesregierung es für möglich, durch Radwegemaßnahmen die im mittleren Abschnitt der B 10 zwischen Siebeldingen und Höheischweiler ausgewiesenen Fahrverbote für Fahrräder aufzuheben?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Winterdienst bzw. die regelmäßige Pflege der Radwege zu verbessern?
- Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung für das Großräumige Radwegenetz in der Region?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2020 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zwischen Siebeldingen und Höheischweiler sind folgende Verbesserungen der Radwegeinfrastruktur vorgesehen:
- Die VG Annweiler plant einen selbstständigen Radweg in kommunaler Baulast entlang der Queich.
- Im Bereich des B 10-Planungsabschnitts zw. Hinterweidenthal und Hauenstein wird der Radverkehr entsprechend berücksichtigt und ist Bestandteil der Planungen.
Zu Frage 3:
Der in Rede stehende Abschnitt ist überwiegend als Kraftfahrzeugstraße ausgewiesen und gewidmet (VZ 331.1), insofern ist eine Mitnutzung des Radverkehrs nach der StVO generell untersagt. Im Bereich von Hinterweidenthal bis Wilgartswiesen/Rinnthal (BA Grenze) handelt es sich bei der B 10 um keine Kraftfahrzeugstraße. In Anbetracht der immensen Verkehrsbelastung (DTV/24h: >20.000 Kfz) ist aber auch dort die Mitnutzung der B 10 durch den Radverkehr mittels entsprechender Verkehrszeichen untersagt. In diesem Abschnitt verlaufen aber überwiegend in räumlicher Nähe der B 10 der Pirminius-Radweg und der Queich-Radweg. Diese können vom Radverkehr genutzt werden.
Zu Frage 4:
Die genannten Radwege befinden sich in kommunaler Baulast. Die Kommunen sind damit auch für die Unterhaltung und den Winterdienst zuständig.
Zu Frage 5:
Änderungen bzw. Ergänzungen des Großräumigen Radwegenetzes erfolgen immer in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und dem Landesbetrieb Mobilität. Aufgrund der kommunalen Planungshoheit in diesem Bereich werden diesbezügliche Maßnahmen von der Landesregierung weder geplant noch vorgegeben.
Absichten hinsichtlich einer Änderung des Großräumigen Radwegenetzes für die Region sind hier nicht bekannt.
Dr. Volker Wissing
Staatsminister
Tja. Alles zurück auf Anfang?
Warum lese ich nun in dieser Landtags-Drucksache, dass es sich bei den genannten „Radwegen“ jetzt doch wieder um „Radwege“ und eben keine „Wirtschaftswege“ handele? Hatte das Ministerium doch bspw. hier (als man sich mit dem BMVI „abgestimmt“ hatte; andere würden es „verschworen“ nennen) in Form eines regelrechten orwell’schen Doppeldenks Folgendes behauptet:
Es handelt sich somit weder um einen rechtlich unselbständig noch um einen rechtlich selbständig geführten Radweg, für den die Betrachtung des Wissenschaftlichen Dienstes anwendbar wäre.
Nun denn.
Dann werde ich wohl mal wieder bei der VG Hauenstein anklopfen und fragen, was die davon halten, dass ihr „Forstwirtschaftsweg“ angeblich ein „Radweg“ sei, auf dem sie laut Herrn Wissing sogar Winterdienst zu leisten hätten? Dabei hatten sie doch erst Anfang 2019 extra neue Schilder montiert, nach denen hier definitiv kein Winterdienst stattfinde? Ich gehe mal stark davon aus, dass die Verbandsgemeindeverwaltung diese Ansicht wohl eher nicht teilen wird.
Neubewertung vom BMVI
Vor einer Weile musste ich dann doch mal wieder einen Trick anwenden, damit das BMVI sich hinsichtlich meiner in einer völlig indiskutablen Weise zurückgewiesenen, Ende 2019 eingereichten Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde doch noch einmal bewegt. Ich verlangte mehrfach eine Neubewertung und einen Einblick in die interne Kommunikation mit dem MWVLW. Da auch die sogenannte „Radverkehrsbeauftragte“ des BMVI (Frau Lambeck), als auch der parlamentarische Staatssekretär Ferlemann – welcher bezeichnenderweise die (im Wesentlichen von mir formulierte) Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag beantwortet hatte – diese Anfragen stur ignorierten, stellte ich eben zum ersten Mal einen Antrag nach dem IFG.
Auch dieser wurde erst dann bearbeitet, nachdem ich mich nach über einem Monat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschwert hatte. Nun wollte mir das BMVI für die Anonymisierung der e-mails dann doch Geld abknüpfen. Da ich jene Inhalte derzeit für nicht besonders erkenntnisreich halte (ich weiß ja inzwischen, dass die Bundesbehörde, die eigentlich die Landesbehörde kontrollieren soll, sich mit dieser „abstimmt“) und mir diesen Luxus (auch mangels Spenden) nicht leisten kann, zog ich meinen Antrag in diesem Punkt zurück. Man werde mir nun aber trotzdem auf meine auch erweiterten Ausführungen (welche u. a. auch die hier im Blog bislang noch nicht thematisierten, neu erlassenen „Grundsätze 2020“ betreffen) antworten. Hoffe ich zumindest. Ansonsten beginnt auch dieses Spiel wieder von Vorne.
Diese Schilderungen sollten (denke ich) ausreichend sein, um zu erklären, warum ich heute Vormittag so „ausgerastet“ bin? 😉