Blaue Willkür in Ixheim

Wie schaffe ich es jetzt, diejenigen nicht zu langweilen, die mein Gejammer über die Erfolglosigkeit meines Tuns nicht nur in Sachen Corona, sondern eben auch in Sachen Radverkehrspolitik bereits in- und auswendig kennen? Ich weiß es nicht. Jedenfalls fällt es mir wirklich mit jedem Tag immer schwerer, mich gegen diesen seine Bürger gezielt zermürbenden, sich für seine eigenen Gesetze und Vorschriften nicht mal annähernd interessierenden Staat noch aufzulehnen. Die machen doch am Ende eh immer nur, was sie wollen? So wie eben auch in Ixheim, eines meiner am längsten gepflegten und dokumentierten Projekte hier im Blog.

Da ich hierzu im Rahmen mehrerer Beiträge bereits alles geschrieben habe, kann und will ich mich hier auch nicht mehr groß wiederholen. Kurz zusammengefasst komme ich mir insbesondere vom stellvertretenden Leiter der Straßenverkehrsbehörde, der nach eigener Auskunft gar keine große Ahnung von dieser Rechtsmaterie hat, regelrecht verarscht vor. Bei einem persönlichen Gespräch heuchelte er Verständnis und versicherte mir, meine Argumente ernsthaft zu prüfen. Pustekuchen! Stattdessen zeigte man mir im Juni dann wieder mal einen Stinkefinger, woraufhin ich den aktuellen Zustand dokumentierte. Ein mir im September von einer der Beigeordneten angebotenes Gespräch scheiterte an der Maulkorbpflicht; eines direkt vor Ort wollte man mir jedoch partout nicht anbieten. Dies könnte auch daran gelegen haben, dass man dort zu dieser Zeit beschilderungstechnisch wieder einmal einen besonders irrwitzigen Schabernack getrieben hatte.

Denn am 8. Oktober hatte ich dort noch einmal eine vollkommen absurde temporäre Führung des Radverkehrs fotografiert, aber überhaupt keine Lust mehr verspürt, noch mehr Zeit damit zu vergeuden, dies hier mittels eines Blogbeitrags zu dokumentieren. Sagt ein Bild nicht eh mehr als 1000 Worte?

Die (natürlich auch seltener gewordenen) Beiträge zum Thema Radverkehrspolitik werden ja inzwischen eh kaum noch angeklickt; auch, weil sich ja quasi alle meiner (sowieso sehr wenigen) ehemaligen Mitstreiter von diesem nicht nur Radwege, sondern auch Corona „Leugnenden“ distanziert haben.

Es folgen ein paar Fotos von heute Abend; ich bin mir sicher, dass ein bestimmter Zweibrücker, der auch seit einer Weile zu dem Thema bloggt und mir vor einiger Zeit „Besserwisserei und Provokation“ vorwarf, sich unheimlich über diesen Radfahrer ausbremsenden und schikanierenden Knast freuen wird, den man hier angelegt und mit einer (vermeintlichen) Benutzungspflicht (inkl. unzähliger Vorfahrt-Gewähren-Schilder) versehen hat.

Wobei die Beschilderung aktuell noch kleinere Lücken aufweist. Folgende e-mail ging heute Abend an die Beigeordnete:


Sehr geehrte Damen X und Y,

da mir vor dem Vollzug der Beschilderung in Ixheim kein Vor-Ort-Termin als auch kein Zoom-Meeting, kein Dialog per e-mail etc. angeboten wurde, fühle ich mich angesichts der nun vollzogenen Beschilderung am Ixheimer Kreisel in meiner Vermutung bestätigt, dass man mir hier gar kein ergebnisoffenes Gespräch angeboten hatte, da die eigentliche Entscheidung bereits beim Bau des Kreisels vom LBM gefällt wurde – und der Stadtverwaltung Zweibrücken der Mut und ggf. auch die Fachkompetenz fehlt, gegen dessen „Meinung“ zu agieren.

Wie dem auch sei, bitte ich hiermit unter Berufung auf § 11 LTranspG als auch § 29 VwVfG um die kostenfreie Übermittlung der verkehrsbehördlichen Anordnung zu den Zeichen 205, 240 und 241 im Bereich des Ixheimer Kreisels (Siehe den bisherigen Schriftverkehr, überwiegend mit Herrn S.). Nach Ablauf der Monatsfrist werde ich Beschwerde beim LfDI einreichen.

Ich bin insbesondere sehr gespannt darauf, wie das pflichtgemäße Ermessen in dieser Anordnung dokumentiert wurde; also welche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit (legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) dieser fragwürdigen Maßnahme getroffen wurden.

Aufgrund der von mir in der bisherigen Korrespondenz mehrfach angeführten Gründe sehe ich hier mehrere Verstöße gegen die StVO, die VwV zur StVO, die ERA 2010 und einen Ermessensfehlgebrauch. Ich kündige hiermit auch an, nach dem Erhalt der Anordnung und deren Prüfung einen formellen Widerspruch gegen die Beschilderung einzureichen. Insofern sollten Sie sich hier im Eigeninteresse wenigstens etwas Mühe gegeben haben.

Auch bzgl. der offenkundig nicht einmal geprüften Anlage von Fußgängerüberwegen weise ich darauf hin, dass ich im Falle von Unfällen mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Strafanzeige und ggf. auch Strafantrag gegen die Stadt Zweibrücken wegen grober Amtspflichtverletzungen einreichen werde.

Sofern von Ihnen kein weiteres Angebot für ein Gespräch direkt vor Ort am Kreisel in Ixheim mehr kommen sollte, geht die Sache dann ggf. eben zum Verwaltungsgericht in Neustadt. Meine Geduld ist am Ende!

Die Straßenverkehrsbehörde handelt hier grob rechtswidrig und fahrlässig.


Ich gehe stark davon aus, dass auch hier (wie zu vielen anderen, immer noch nicht entbläuten Wegelchen in Zweibrücken) gar keine Anordnung vorliegt, sondern – wie im Kreis Südwestpfalz – wieder einmal nur ein Verkehrszeichenplan des LBM abgestempelt wurde. Also, dass hier einmal mehr eine sachlich und fachlich gar nicht zuständige Behörde (der LBM) das Ermessen der eigentlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einfach vorwegnimmt, indem sie dieser einen Beschilderungsplan vorlegt. Und diese eigentlich zuständige Behörde es sich nicht wagt, dem LBM zu widersprechen.

Ich habe es ja in den Corona-Beiträgen mehrfach erwähnt: Deutschland ist kein Rechtsstaat (mehr). Auf nahezu allen Ebenen herrscht nur noch die nackte Willkür. Hierzu passt auch eine wieder einmal einfach nur als unverschämt zu bezeichnende „Antwort“ der ADD auf meine neuerliche Beschwerde bzgl. der illegalen Umleitung des Verkehrs einer Kreisstraße, welche die Stadt Pirmasens seit einiger Zeit plant. Formlos, fristlos, fruchtlos. Man ist erneut auf kein einziges rechtliches Argument eingegangen, sondern bestreitet die Zuständigkeit – obwohl hier eindeutig ein öffentliches Interesse vorliegt.

Genau diese inzwischen unzähligen, von mir gesammelten Geschichten belegen meines Erachtens den generellen, allgegenwärtigen antidemokratischen behördlichen Saustall, welcher sich vor allem in Form alltäglicher Rechtsbeugung und -brüche widerspiegelt. Nicht nur hier hat sich über viele Jahre eine Abgehobenheit entwickelt, welche die derzeit in Sachen Corona auf die Spitze getriebene Willkür, wenn nicht erst ermöglicht, doch zumindest massiv begünstigt hat. Die Aufgaben von Straßenverkehrsbehörden sind (vor allem personell) oft im Bereich der Ordnungsbehörden angesiedelt. Und wie gerade diese derzeit agieren, darüber brauche ich ja keine Worte mehr verlieren.

Diese Menschen haben in der Tat das Gefühl für richtig und falsch verloren. Wenn sie es denn überhaupt jemals hatten. Sie handeln politisch, anstatt nach dem Wortlaut von Recht und Gesetz. Im Bereich Straßenverkehr bedeutet dies eben: Durchsetzung des Rechts des Stärkeren.


Folgebeitrag

Die Anordnung zum Ixheimer Kreisel

4 Gedanken zu „Blaue Willkür in Ixheim“

  1. Sehe und verstehe ich das richtig?
    Man soll also als Radfahrer in Raten diesen Kreisel um, äh… -»fahren« und dabei alle drei bis fünf Meter den Autos die Vorfahrt lassen?
    Und die Vorfahrt-achten-Schilder für die Autofahrer (3. Foto innerhalb des Textes) sind hinter dem Überweg für Fußgänger und Radler? Weil sie nur für den Kreisel und insofern die anderen Kfz gelten?
    Da käme ich mir aber auch böse verarscht vor.
    Für Fußgänger mag das gehen (wobei ich die Vorfahrt-achten-Situation auch diesbezüglich nicht in Ordnung finde), für Radfahrer ist das unverschämt.

    1. Genau; an allen Kreiselarmen (außer der Zufahrt zu einem Mitfahrerparkplatz) versucht man, dich deiner Vorfahrt bzw. deines Vorrangs nach § 9 (3) StVO zu berauben. Für die kleinen „Teufelsdreiecke“ gibt es übrigens in der StVO keinerlei Rechtsgrundlage; ein zur Kreiselfahrbahn gehörender Radweg hat nach den Grundprinzipien der StVO Vorfahrt vor dem einfahrenden und Vorrang vor den abbiegenden Autos. Das versucht man aber nicht nur hier auszuhebeln; das ist an sehr vielen Kreiseln und auch Einmündungen inzwischen baulicher Standard. Dazu passen auch die abgesenkten Bordsteine.

      Fußgänger betreffend ist das sogar besonders pervers, denn für die gilt natürlich kein Vorfahrt-Gewähren-Schild: sie haben aber eigentlich Vorrang vor aus dem Kreisel herausfahrenden Fahrzeugen. Nur wird ja genau durch solche künstlichen Absetzungen der Querungen bewusst eine solche Unklarheit geschaffen. In den technischen Regelwerken steht drin, dass hier ggf. auch Ampeln angelegt werden müssten. Das Perfide an dieser Planung und Umsetzung, ist, dass auch Zebrastreifen wegen der (die StVO-Prinzipien sprengenden) gemeinsamen Führung mit dem Radverkehr wegen der R-FGÜ nicht möglich sind. Bevor dieses Ding gebaut wurde, ist übrigens an genau so einem Kreiselarm einer Autobahnauffahrt ein Ehepaar von einem rücksichtslos abbiegenden Autofahrer totgefahren worden.

      Dieser Kreisel ist ein in Beton und Asphalt geronnenes Symbol vollkommen falscher, unzeitgemäßer; nur auf die Beschleunigung des Kfz-Verkehrs abzielender Verkehrspolitik. Die schreiben das übrigens auch unverblümt so in ihre Planfeststellungsbeschlüsse rein; aber verkaufen besonders unterblichteten Radfahrern und deren „Vertretern“ solchen schikanösen Blödsinn auch noch als Beitrag zu deren Verkehrssicherheit.

      Falls sich hier ggf. jemand einer Klage finanziell beteiligen wollen würde?

      1. Wenn man es denn für sinnvoll hält, dagegen vorzugehen,
        dann würde ich einfach nur Tatsachenfeststellungen treffen, vielleicht tuste das ja auch, hab das meiste übersprungen um mal vorne anzukommen, mit der bereits erwähnten Androhung der genauen Beobachtung und der persönlichen Haftung im Unfalle. Kein Laber-Rhabarber mehr, als deren einzige Handlungsoption rumfrickeln an den schönen neuen Sachen. Inwieweit man Hinweise auf unwirksame oder täuschende Schilder gibt, hängt vom Einzelfall ab, hier die Vorfahrt ja, queeres Blau nicht.
        Keine Klage, kein Widerspruch, keine Beschwerde, nichts dergleichen.
        Und wenn dann jemand danieder liegt, Kontakt mit dem aufnehmen, die Polizei leitet einen Brief sicher gerne weiter, er Strafantrag, in Kopie an seine Krankenkasse, du Strafantrag, Ebenso mit dem Unfallgegner, dessen Versicherung ja vielleicht interessiert sein könnte, denn die wollen sich das Geld natürlich gerne wieder abholen bei jemanden. Natürlich wird der Radfahrer zwecks Weltbildpflege nicht mitmachen.
        Hier werden Strafanträge natürlich abgemeiert, aber mal ausprobieren könnte ja auch bei dir drin sein.

        1. Hab ich doch schon erwähnt, dass ich auch das (als finale Option) mehrfach ausprobiert habe. Auch der straf- oder auch zivilrechtliche Weg funktioniert nicht. In diesem kriminellen System decken sie sich alle gegenseitig. Ich hatte auch bei diversen Unfällen darum gebeten, dem Verunfallten meine Kontaktdaten zukommen zu lassen, um dem Anwalt oder der Haftpflicht „motivierende“ Hinweise zu geben. Ich bin mir sicher, dass Polizei und StA diese in keinem einzigen Fall weitergeleitet haben. Leider ist es ansonsten auch quasi unmöglich, an die Namen der Verunfallten zu kommen.

          Speziell in diesem Fall: Da stehen ja 205er. Also ist der Radfahrer selber Schuld. Punkt.

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