Ehrlich; ich hab die Schnauze sowas von voll, mich von jegliches Sachargument ignorierenden Ministeriumsbürokraten unaufhörlich verarschen und hinhalten zu lassen. Es ist ja nicht so, dass ich dieses Mal – mittels einer List in Form eines IFG-Antrags, nach unzähligen ignorierten einfachen Anfragen per e-mail – wirklich daran geglaubt hätte, dass sich das BMVI mit meinem wichtigsten, seit nunmehr über 4 Jahren verfolgten Anliegen zur Benachteiligung des in mehrfacher Hinsicht illegal von der B 10 auf irgendwelche Waldwege verbannten Radverkehrs wirklich inhaltlich in einer angemessenen Weise befassen würde. Ich habe mich eigentlich nur gefragt, auf welche Art und Weise man mir dieses Mal den Stinkefinger zeigen würde? Würde man sich wenigstens etwas Mühe geben? Oder würde man mich einfach mit ein paar völlig am Thema vorbeigehenden Zeilen abservieren?
Letzteres. Auf meine umfangreiche, im Rahmen meines Antrages bzw. meiner Anfrage auch noch um die zwischenzeitlich erlassenen „Grundsätze 2020“ ergänzte, bereits vor einem Jahr eingereichte Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde fiel dem BMVI nicht mehr als das Folgende ein:
Für die Radverkehrsführung im Zuge der Bundesstraße B 10 zwischen Höheischweiler und Siebeldingen finden die Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes („Grundsätze“) keine Anwendung. Die Grundsätze sind nur anwendbar auf Radwege an Bundesstraßen, auf denen der Radverkehr zu den zugelassenen Verkehrsarten gehört. Der Bund baut oder finanziert in diesen Fällen Radwege mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung der Verkehrsarten. Die B 10 ist in dem betreffenden Abschnitt als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Da Kraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ist die Anlage gesonderter Radwege zur Entflechtung der Verkehrsarten ausgeschlossen.
In dem Fall, dass eine Bundesstraße als Kraftfahrstraße ausgewiesen wird, kann auf der Grundlage von § 7 Absatz 2a Bundesfernstraßengesetz unter Umständen die Verpflichtung des Baulastträgers der Bundesstraße bestehen, die Kosten für die Herstellung von Ersatzstraßen zu übernehmen, oder auf Antrag des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.
Der Radverkehr wurde – verdammt nochmal – nie per Teileinziehung von der B 10 ausgeschlossen! Die B 10 ist darüber hinaus auf einem längeren Teilstück, zwischen Hinterweidenthal und Rinnthal im Übrigen auch keine Kraftfahrstraße! Kann man einen vollkommen fehlenden Willen, sich mit der Thematik in einer auch nur halbwegs angemessenen Weise inhaltlich und sachlich auseinandersetzen, überhaupt noch deutlicher zum Ausdruck bringen?
Das BMVI ignoriert hier grundlegende Fakten – und lügt in einer schier unfassbaren Art und Weise; diese „Grundsätze 2008“ (auch die aus dem Jahre 2020) erläutern detailliert, wie der Radverkehr von einer ihm angehörenden Bundesstraße verbannt werden kann – und welche Konsequenzen dies für die Verkehrssicherung haben muss. Das BMVI kann sich hier als oberste Bundesbehörde nicht einfach jeglicher Verantwortung freisprechen; zumal – auch das ignoriert das BMVI – solche Ersatzstraßen (für den Radverkehr) niemals gebaut bzw. sogar Mittel hierfür zum Ausbau nicht gewidmeter Waldwege missbraucht wurden.
Ich erspare dem Leser an dieser Stelle einen unter Umständen strafrechtlich relevant werden könnenden Rant gegen die unheimlich fähigen und motivierten Mitarbeiter Andi Scheuers, als auch gegen den verantwortlichen Staatssekretär Ferlemann, der hier erneut seine eigene Antwort auf eine parlamentarische Kleine Anfrage eisern ignoriert.
Die Art und Weise, wie (nicht nur) dieses Ministerium in dieser Frage agiert, ist an Ignoranz und Arroganz nicht mehr zu überbieten. Das ist (einmal mehr) eine unverschämte Beleidigung meines Engagements, meines Sachverstands – und vor allem eine verkehrspolitische Bankrotterklärung hinsichtlich der Interessen des Bundes an einem ganzjährig sicheren, gleichberechtigten Radverkehr.
Wehe es erzähle mir noch einmal irgendwer, hier in diesem Land würde eine „linksgrüne Verkehrspolitik“ betrieben; in Deutschland interessiert man sich nur für das Kfz – und sonst gar nichts. Der Radverkehr ist rechtlich schlicht nicht existent. Die ganzen bekackten, als „Radwege“ bezeichneten, gemeingefährlichen und Radfahrer diskriminierenden und ausbremsenden Hindernisparcours, die auch unter dem Jubel vieler „Radfahrer“ überall in die Landschaft gebaut werden (wie z. B. neulich in Zweibrücken), dienen auch nur dazu, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen. Und sonst gar nichts.
Der Radverkehr ist eine Verkehrsart, die von niemandem in diesem Land ernst genommen wird; eben nicht einmal von den Radfahrern (und ihren selbsternannten Vertretern im Radel-TUI und anderen obskuren Vereinigungen) selbst. Andernfalls würden sie mich in dieser Angelegenheit auch nicht seit Jahren im Regen stehen lassen.
Das ist aber – verflucht nochmal – ein grundsätzlicher bundesverkehrspolitischer Skandal, dem endlich die ihm angemessene Aufmerksamkeit gebührt. Es kann nicht sein, dass der Radverkehr im FStrG weiterhin absolut keine Rolle spielt; dass er beliebig, meist klar rechtswidrig, von der wichtigsten Straßenkategorie verbannt wird – und der Bund einfach so tut, als ginge ihn das nichts an.
Prinzipiell würde ich Dir da ja recht geben.
Allerdings kenne ich eine Stadt in Norddeutschland, in der man jetzt dermaßen auf Kosten der KfZ Radwege gebaut hat, daß es zum Teil verkehrstechnisch zu Hindernissen kommt – die nicht hätten sein müssen. Da wird z.B. der Radweg auf einer ehemals vierspurigen innerstädtischen Straße jetzt auf der einen rechten Spur geführt, was ja noch gehen mag. Aber an der kommenden Ampel gibt es eine Rechtsabbiegerspur, auf die jetzt nur noch 1,5 Autos passen. Alle, die rechts abbiegen wollen, müssen sich mit den Geradeausfahrern auf die verbliebene Spur quetschen, weil der neue Radweg erst 5m vor der Ampel wieder von der Straße zurück auf den neben dem Fußgängerweg »ehemaligen« Radweg führt. Und das gibt dann elend lange Staus und es kommen zu wenige Autos über die Ampel (u.a. weil die Rechtsabbieger ja erst die Radler vorbeilassen müssen). Nicht wenige KfZ quetschen sich deswegen am »Ende« dieses Straßen-Radwegs auf selbigen, was ich nicht gutheiße, aber verstehen kann. Man wird ob dieses Schwachsinns einfach nur wütend, und das kann es eben auch nicht sein.
Ich fahre ja selber Rad und bin wirklich an guten Lösungen interessiert, aber hier ist man definitiv übers Ziel hinausgeschossen. Das einzige was dabei herauskommt, ist Ärger und Streit zwischen Rad- und Autofahrern. Und die wären wirklich vermeidbar gewesen.
Da musst du dich bei denjenigen beschweren, die so einen Blödsinn ständig fordern. 😉 Ich setze mich bekanntlich für Mischverkehr ein; „Radwege“ verursachen genau das, was du da beschreibst. Das ist am Ende für beide „Seiten“ eine Lose-Lose-Situation. Das interessiert diese ideologisch Verblendeten und auch von Angst Getriebenen überhaupt nicht. Außerdem geht es da auch immer um sinnfreie Symbolpolitik, um sich gar nicht erst mit wirklichen, strukturellen Verbesserungen befassen zu müssen. Dann wird den Leuten dann auch so ein überflüssiger Blödsinn als Radverkehrsförderung verkauft.
Dahinter stehen oftmals grüne, bekennende Autohasser (mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe), die das Verkehrsmittel Rad nahezu ausschließlich für umweltpolitische Zwecke missbrauchen. Wenn es um wirkliche Verbesserungen geht, hörst du von denen jedoch nix; in Sachen B 10 unterstützen mich auch die Grünen überhaupt nicht; man schweigt. Weil hier in der pfälzischen Provinz eben alle, vor allem die Grünen, Auto fahren. Die fahren dann immer wieder mal mit dem fetten SUV (mit Pedelec auf dem Heck-Träger) zur Eröffnung von Fake-Radwegen.
Wenn du Zeit und Lust hast, lies mal ein paar ältere Beiträge zu dem Thema. Ist interessant. 😉
Du, ich komme vom Dorf. Und zwar aus einer Zeit, als es noch überhaupt gar keine Radwege gab. Weder innerorts noch entlang der Land- oder Kreisstraßen.
Und so habe ich radfahren gelernt.
Ich habe das heute, Jahrzehnte später, immer noch so »im Blut«, daß ich – vorher nach hinten geschaut habend – schräg über die Straße ziehen möchte, um dort links abzubiegen oder manchmal auch nur auf der Gegenseite anzuhalten. Weil ich da grad hinwollte.
Für mich muß es zumindest innerorts auch keine Radwege geben. Lieber teile ich mir mit den Autofahrern die Straße als mit den Fußgängern den (quasi) Gehweg.
Außerorts, bei bis zu Tempo 100, darf es auch gerne für Radler was eigenes sein. Bin ja keine Selbstmörderin…
🙂
Soweit okay. Aber denke über das hier
vielleicht noch einmal etwas genauer nach. Wieso ist das „Selbstmord“?
Es gibt keinerlei Evidenz dafür, dass Radfahren außerorts gefährlicher wäre, als innerorts. Im Gegenteil. Auch die zHg wird gerade von willkürlich argumentierenden Verwaltungen, als auch Verwaltungsgerichten ständig dafür herangezogen, Radfahrern die Nutzung ganzer Straßen (wie im Zuge der B 10) zu verbieten. Dass man dabei vollkommen widersprüchlich agiert und argumentiert, habe ich hier in diesem Blog auch schon mehrfach thematisiert. Tempo 100 dürfte meinetwegen auch auf 80 herabgesetzt werden – die zHg ist aber de facto keinerlei haltbare Begründung dafür, Radfahrer zwangsweise auf diskriminierenden, schikanösen und gefährlichen Schrott zu schicken, wie er auch außerorts überall gebaut wird.
Oder die Nutzung ganzer Straßen – wie in diesem Fall – zu verbieten. Es geht hier auch nicht um ein straßenbegleitendes Wegelchen, sondern ein um Welten schwerwiegenderes Verkehrsverbot.
Nie würde ich Radfahrern das Fahren auf der Straße verbieten.
Aber wenn ich die Wahl hätte, auf der Bundesstraße, wo sie mindestens 100 fahren und zu viele keinen Abstand halten, unterwegs zu sein oder auf einem eigenen Weg, der mehrere Meter entfernt parallel zur Straße verläuft, würde ich letzteres wählen. Eine angenehme Breite und gute Asphaltdecke vorausgesetzt.
So, und nicht anders, war mein letzter Satz gemeint.
🙂
Also leidest du u. U. unter einer nicht gerechtfertigten Angst?
Das Problem dabei ist: Ob der Mist benutzungspflichtig ist oder nicht, spielt für Autofahrer keine Rolle mehr; du hast dich gefälligst aus „deren“ Revier rauszuhalten; bist du nicht willig, kriegst du halt auch mal Scheibenwischwasser ab oder wirst vorsätzlich eng überholt und geschnitten. Und auf deinem „eigenen Weg“ bist du de facto auch nicht sicherer. Gerade Schleswig-Holstein soll ja – was Grotten-Radwege vor allem außerorts betrifft – fürchterlich gut ausgestattet sein.
Ich würde das eher gerechtfertigte Sorge nennen.
Ich sag mal so: ich weiß, wann ich mit dem Rad auf der Straße fahren darf, und in den meisten Fällen nutze ich das. Und ich bin mir da auch nicht zu schade, mich mit blöden Autofahrern zu zoffen, wenn’s Not tut. Aber es gibt Straßen – egal, ob inner- oder außerorts –, da ist es mir mein Recht nicht wert, weil es keinen Spaß macht. Mag ja sein, daß ich dort auf der Fahrbahn im Recht bin, aber was habe ich davon, wenn die ganze Fahrt einfach nur kacke ist? Und ich ernsthaft damit rechnen muß, nicht heil anzukommen?
Und ich dachte, ich hätte mich deutlich ausgedrückt: außerorts wäre – zumindest auf/an größeren bzw. stärker befahrenen Straßen – ein eigener Weg schön, der ausreichend breit und angenehm zu befahren ist. Dann können die Autos meinetwegen gerne mit 100 Sachen fünf Meter weiter an mir vorbeirauschen.
Okay. Da sind und bleiben wir wohl anderer Ansicht. Nebenbei hast du leider bestätigt, dass das Thema dieses Beitrags offensichtlich einfach nicht empörungsfähig ist. 🙁
Radverkehr schon vor > 20 Jahren klar rechtswidrig verbieten, auf Waldwege abschieben, sich nicht um die Verkehrssicherheit kümmern, im Winter nicht streuen und räumen, keine Wegweisung einrichten. Sowas halten 99 % der Leute im Jahr 2020 für normal und gerechtfertigt – und den Widerstand dagegen für nicht unterstützenswert.
Dabei ist alleine die Art und Weise, wie dieses Ministerium mit fachlichen Einwänden umgeht, völlig gelöst vom Sachverhalt, ein Skandal.
Hab ich das?
Ich wäre sicherlich genauso wie Du empört, wenn man es mir verunmöglichen würde, irgendwo mit dem Rad langzufahren, wo Autos selbstverständlich lang dürfen. Und ich bin es bezüglich der B10 gerne auch für Dich, da ich nun mal die Straßen bei Dir aus Entfernungsgründen schlichtweg nicht fahre. (Auch nicht die verbotenen 😉 ).
Aber mein Empörungspotential ist gerade aufgebraucht, Dennis. Ich kann nicht mehr. 2020 hat mich diesbezüglich echt geschlaucht. Ich habe mir daher erlaubt, meinen Kommentaren zu diesem Artikel einen anderen Schwerpunkt zu geben. Sei einfach nicht böse, ja? Wirklich nix für ungut.
🙂
Liebe Helene,
ja, es gibt auch vereinzelt Beispiele für KFZ-Schikane bei Radwegneuordnungen:
Hier in München hat die Stadt Corona dafür genutzt, dass sie gleich mehrere grosse Trassen durch die Stadft fahrradgängiger gemacht und die Radwege auf die Strasse verlegt hat, dort wo ohnhin zwei KFZ nur selten gut aneinander vorbeigekommen sind, aber immer wieder versucht wurde, zweispurig doch noch irgendwie sich durchzuquetschen. Jetzt halt nur noch einspurig.
Die Trassen sind extrem angenommen worden, irgendwer hat errechnet, dass sich mehre Menschen auf den Fahrrädern von hier-nach-da bewegt haben, als KFZ Menschen befördern konnten (und schneller, hindernisfreier dazu). Das hat jedoch zu ständigen wütenden Schlagzeilen-Attacken von SZ, TZ und AZ in München geführt, so als wären die Radfahrer jetzt endgültig am Zug und die Autofahrer würden ausgemerzt.
Dann laufe ich im Sommer die Nymphenburgerstrasse entlang, die eine derjenigen Trassen von Neuhausen, Nymphenburg und Pasing in die Stadt hinein ist, auf der morgends Schnellradler entlangschiessen, sich den Fahrradweg aber mit einem schmalen Gehsteig teilen, auf dem alte Menschen mit der Rollator nicht mehr an einer entgegenkommenden Person vorbeikommen ohne dass die entgegenkommende Person auf den Fahrradweg (der Kiezneurotiker würde schreiben: Fahrradnazis, ich meine, es sind genervte Menschen, die zu ihrem Arbeitsplatz kommen müssen) ausweichen muss.
Und neben mir läuft ein alter Freund aus den wunderbar lockeren Schwabinger Jahren, wo Sex, Drogen und antiautoritärer Uni-Kindergarten mit RAF „Bezugspersonen“ an der Tagesordnung war und der fängt an, knapp auf der Bruchstelle zum Fahrradweg zu laufen, es darauf anlegend, dass er touchiert wird von einem Lenker eines vorbeipreschenden Radlers. Dabei wird sein Gesichtsausdruck immer kantiger und entschlossener und als ich ihn am Hemdzipfel nehme und zu mir hinziehen will, reisst er sich wütend los und sagt: „Darauf warte ich nur, dass so ein Arschloch mich anfährt, ich laufe prinzipiell immer extakt an der Bruchstelle entlang, wenn ich zu Dir komme, den halte ich dann fest und zeige ihn an!“. Dann dasselbe an der roten Ampel: „Wo sind verdammt nochmal die ganzen Polizisten? Hier sollten sie stehen! An jeder roten Ampel! Die fahren alle ständig drüber! Das ist der Wahnsinn, jeder von denen sollte ein Bußgeld von 250 EUR blechen müssen!“.
Und genau dann fährt grade wirklich wieder einer über die rote Ampel und er pöbelt hinterher.
Den Rest bis zu seiner Wohnung haben wir diskutiert, was aus ihm geworden ist und ob er sich nicht mehr erinnern könnte, wo er seinerzeit selbst mit der Polizei und ich weiß nicht wem alles in Konflikt geraten ist? Und dass er bitte nicht zu einem dieser ständig schimpfenden Rentner werden soll, der jedem hinterkreischt, was er alles mit ihm anstellen würde, wenn er nicht schon gehlahm wäre (ist mein Freund ganz und gar, sondern gut im Saft, muskulös und jederzeit bereit sich auf eine Prügelei einzulassen). Und er ist selbst Radfahrer.
Der HInweis mit dem keifenden Rentner, die wir als Alt-68er niemals werden wollten, hat gewirkt, aber warum zieht man die paar Beispiele heran, wenn es darum geht, dass Radfahrer grundsätzlich und immer und überall in unserer schönen Stadt München massivst benachteiligt werden: Ich weiß das, denn ich fahre täglich mit Anhänger (mal Kindserwagenanhänger mit 2 Kleinkindern, mal Lastenrad mit bis zu 120 kg Lebensmitteln) 3 – 4 Stunden quer durch ganz München.
Auch hier fehlt ganz klar die Verhältnismässigkeit. LG Josi
@Josi
Volle Zustimmung.
Klar, Radler sollten bei der Verkehrsplanung mehr beachtet werden, gar keine Frage. Am besten aber wäre eine allseitige Rücksichtnahme aufeinander. Aber – wie wir nicht nur in Corona-Zeiten so schön bemerken – die ist nicht nur im Verkehr schon lange irgendwie… Mangelware.