B 10: VG Hauenstein entdeckt die „Grundsätze 2008“

B-10-Radwege im Winter

Am 13. Oktober berichtete ich von einer bereits im Sommer gestellten Kleinen Anfrage einer Grünen-Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag zum Thema B 10. Die VG Hauenstein hatte sich aufgrund der Tatsache, dass Verkehrsminister Wissing die „Radwege“ entlang der B 10 in seiner Antwort auf diese parlamentarische Anfrage auch als „Radwege“ bezeichnet hat, mit Schreiben vom 19. Oktober an das MWVLW gewandt. Dass dies „Radwege“ wären, wollte und konnte die VG Hauenstein so jedoch nicht stehen lassen. Obwohl auch die Kreisverwaltung ja schon vor über 25 Jahren, als man die Radfahrer von der B 10 verbannte, sich darauf berufen hatte, dass dies „Radwege“ seien. Da mir die Antwortzeit wieder einmal zu lange dauerte, bat ich die VG darum, mir eine Kopie ihres Schreibens ans Ministerium zuzusenden.

Enttäuschend ist, dass sich von Seiten der VG Hauenstein auch weiterhin beharrlich geweigert wird, den § 1 (5) LStrG endlich korrekt zu interpretieren. Die inzwischen übliche Verwirrung, was nun „Radwege“ oder „Wirtschaftswege“ sind, spiegelt sich auch in diesem Satz wider:

Bei dem streitgegenständlichen Radweg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg in der Baulast der Ortsgemeinde Hauenstein und Ortsgemeinde Hinterweidenthal.

Entweder, es ist ein Radweg oder ein Wirtschaftsweg. Im Folgenden Absatz zitiert die VG Hauenstein sogar auch noch einmal ausdrücklich den § 1 (5) LStrG. Ohne eben erkennen zu wollen, dass das hier eben KEIN „Wirtschaftsweg“ im Sinne des LStrG ist, sondern ein dem öffentlichen (überregionalen) Radverkehr zu widmender Geh- und Radweg im Sinne des § 3 Nr. 3 LStrG.

Wie dem auch sei, fühlt sich die VG Hauenstein tatsächlich nun dazu genötigt, das erste Mal von sich aus auf die „Grundsätze 2008“ zu verweisen – und damit deren Anwendbarkeit zu bejahen. Was das BMVI jedoch gerade erst für die komplette B 10 einfach mal eben komplett verneint hatte. In Hauenstein hat man allerdings auch noch nicht mitbekommen, dass das BMVI im Laufe dieses Jahres die von mir demnächst noch genauer thematisiert werdenden „Grundsätze 2020“ erlassen hat. Im abschließenden Absatz heißt es:

Wir beantragen, den Winterdienst nach den Möglichkeiten der Grundsätze 2008 durchzuführen und gegebenenfalls um Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung, da es für die Ortsgemeinden Hauenstein und Hinterweidenthal unmöglich ist, auf Forst- und Wirtschaftswegen Winterdienst durchzuführen.

Immerhin wäre das nach längerer Zeit endlich mal wieder ein Schritt in die richtige Richtung. Das Problem wäre hierbei jedoch, dass in den zu besagtem „Radweg“ führenden Gemeindestraßen leider ebenfalls nur eingeschränkter Winterdienst geleistet wird. Für die wären meiner Meinung nach die „Grundsätze 2008“ ebenfalls anwendbar. Was jedoch leider nicht einmal die ADD verstanden hatte.

Wartbachstraße im Winter

Die auch für den neuen, mit rund 800.000 Euro vom Land geförderten „Radweg“ im Wallhalbtal relevante Widmungsfrage wird hoffentlich bald strafrechtlich geklärt. Dass ich trotz Nachfrage auf meinen Antrag bzgl. der Nichtwidmung der neuen „Radwege“ im Dahner Felsenland von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken seit vier Monaten immer noch keine (ablehnende) Antwort erhalten habe, deute ich mal vorsichtig als positives Zeichen. Normalerweise wischen die nahezu alles ohne genauere Prüfung der Hintergründe ziemlich schnell vom Tisch.

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