Das dauert halt alles seine Zeit

Als ich mit meinem radverkehrspolitischen Engagement anfing, hätte ich es mir nicht träumen lassen, dass ein simpler Austausch von für jeden einigermaßen fachkundigen Staatsdiener auf den ersten Blick als rechtswidrig erkennbaren, in der Landschaft rumhängenden Verkehrszeichen (vor allem im Zuge von sogenannten „Radwegen„) teilweise über drei Jahre dauern würde. Das galt eben auch für die mich enorm aufgeregt habenden Verbot für Fahrzeuge aller Art, die unzählige Jahre entlang des „Wirtschaftswegs“ zwischen Mausch- und Hornbach herumhingen. Obwohl ich den LBM, die Verbandsgemeinde und die beiden Bürgermeister vor allem noch einmal wegen der erst im Herbst aufgehobenen Vollsperrung der L 478 bei Mauschbach ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass man den „Hornbach-Fleckenstein-Radweg“ noch nie legal befahren durfte, geschah absolut gar nichts.

Einer meiner früheren Blogbeiträge aus dem Jahr 2018 zur Thematik der bis heute – trotz mehrerer Anfragen bei der Bürgerbeauftragten des Landtages und Vertröstungen seitens des LBM und des MWVLW – weiterhin fast durchweg illegalen HBR-„Radrouten“ enthält ein Foto jener Verkehrszeichen bei Mauschbach.

Bis die Schilder dann tatsächlich im November ausgetauscht wurden. Im Oktober war noch alles wie gewohnt. Haufenweise Autofahrer, die das Verkehrsverbot missachteten und abkürzten. Die Polizei schaute bemüht weg, indem sie dort wenig bis gar nicht kontrollierte. So läuft das hier auf dem Land.

Auch in der Gegenrichtung beging dieser Kollege hier eine 25 Euro teure Ordnungswidrigkeit.

Im Falle eines Unfalls mit einem rasenden Autofahrer bekäme er dann sogar noch eine Mitschuld, weil er ebenfalls gegen das Verkehrsverbot verstoßen hatte. Aber warum sollte sich dieser Staat, der überall „Radwege“ ausweist und auch damit wirbt, schon dafür interessieren, ob Radfahrer diese überhaupt rechtmäßig befahren können? Da werden in der Corona-Diktatur heute wegen Ordnungswidrigkeiten einfach mal wichtige Demonstrationen verboten – aber Radfahrer vom gleichen Staat überall dazu angestiftet, auf Gehwegen herumzuradeln oder gegen Verkehrsverbote zu verstoßen? Verarschen kann ich mich auch alleine!

Die Warnbaken deuten auch klar darauf hin, dass den Behörden hier sehr wohl bewusst und bekannt war, dass der Kfz-Verkehr trotz der „Sperrung“ enorm war; vermutlich gab es Beschwerden von Spaziergängern. Weshalb der Gehweg dann eben mit diesen Baken geschützt wurde, anstatt dort wenigstens ein Mal in der Woche die Polizei kontrollieren zu lassen. Mit dem Kfz kostet das immerhin 50 Euro. Also in der Regel so viel, wie keinen Maulkorb zu tragen.

Die Anordnung hierfür wollte mir die VG Zweibrücken-Land jedoch (fast schon verständlicherweise) nicht übermitteln, weshalb ich auch hierfür eine Beschwerde beim LfDI (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) einreichen musste, die bis heute immer noch nicht erfüllt wurde. Das hier zu sehende Verkehrszeichen stammte übrigens – wenn ich die eingestanzten Zeichen und den Zustand korrekt deute – aus dem Jahr 1973.

Freigabe November 2020

Ich vermute, dass jene neuen Verbot für Kraftfahrzeuge erst exakt mit der Freigabe der über viele Monate gesperrten Brücke über den Hornbach angebracht wurden. Natürlich musste auch hier wieder einmal Zeugnis über die Inkompetenz derer abgelegt werden, die vor allem in den kleineren Verwaltungen nebenbei noch „diese Sache mit den Verkehrszeichen“ erledigen; das folgende Foto stammt vom 28. November und zeigt eine doppelte Freigabe.

Leider hatte man an dieser Stelle wohl vergessen, die ebenfalls von mir bemängelte, besonders absurde Schilderkombination in Richtung Großsteinhausen auszutauschen. Da sieht es nämlich von der Beschilderung her immer noch so aus, wie vor 2,5 Jahren.

Auch aus Richtung Hornbach hatte – wie das folgende Foto vom 17. Dezember belegt – die Stadt als Baulastträgerin in der Zwischenzeit das uralte Zeichen 250 durch ein Zeichen 260 ersetzt. Die Baken standen allerdings immer noch.

Bis es jedoch zu diesem Austausch kam, musste ich erneut Druck auf die VG Zweibrücken-Land ausüben, denn jene hatte zwar aufgrund meiner Beschwerde vom 2. Juli bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz (laut deren Mitteilung vom 25. August) mit Datum vom 4. August verkehrsbehördliche Anordnungen an die Stadt Hornbach und die Gemeinde Mauschbach erlassen. Sie unterließ es allerdings, diesen eine Frist für den Vollzug zu setzen. Die VG übermittelte mir diese Anordnungen am 6. Oktober, das heißt, es waren zu diesem Zeitpunkt schon über zwei Monate vergangen – und es ging hier ja auch um die Rechts- und Verkehrssicherheit von Radfahrern.

Daraufhin bat ich die VG, den Baulastträgern – wie das eigentlich üblich ist – im Rahmen des Verwaltungszwangs eben ein Zwangsgeld (oder Ersatzvornahme) anzudrohen und mich darüber zu informieren. Meine e-mails vom 9., 17. und 25. Oktober wurden jedoch einfach komplett ignoriert, weshalb ich mich erneut am 3. November bei der KV darüber beschwerte. Erst dann erfolgte, vermutlich gegen Mitte des Monats, die Umbeschilderung.

Dietrichinger Buckel

Die VG Zweibrücken-Land hatte bereits im Sommer an anderer Stelle erneut ihre Inkompetenz unter Beweis gestellt, indem sie auf der Anhöhe bei Dietrichingen die alten Gemeinsamer Geh- und Radweg (mit Eselsohren) einfach durch neue ersetzen ließ; davon hatte ich aber leider kein Foto angefertigt. Erst aufgrund meiner Beschwerde bei der Kreisverwaltung wurden diese Feldwege dann endlich korrekt freigegeben; das Foto stammt vom 16. Oktober.

Auch auf das Thema Widmung auch dieser „Radwege“ hatte ich die Ortsbürgermeister, als auch die VG-Verwaltung bereits im Februar hingewiesen. Aber da warte ich erst einmal ab, was sich gegebenenfalls an anderer Stelle ergibt. Das ist eigentlich auch das, was man am meisten tut, wenn man sich hier in einer der wohl autoverrücktesten Gegenden Deutschlands radverkehrspolitisch engagiert: Warten.

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