Coronoia: Rodelverbot am Hermersbergerhof

Apropos Schlittenfahren: Die Gemeinde Hauenstein hat die Rodelpiste am mitten im Pfälzerwald gelegenen Hermersbergerhof gesperrt. Im aktuellen „Hauensteiner Bote“ heißt es im Rahmen einer Meldung zur witterungsbedingten Vollsperrung der OD (und der anschließenden Forststraße):

Als Ortsgemeinde und Ordnungsamt sind wir aufgrund der Corona-Verordnung gehalten, Ansammlungen von Personen auf öffentlichem Gelände zu verbieten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde die in ihrem Eigentum stehende Rodelbahn gesperrt.

Danke! Dadurch kann bestimmt das Leben von mindestens 100.000 Rentnern gerettet werden!

Auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung ist man sich auch nicht zu Schade, sich durch ein besonders bescheuertes „Verkehrszeichen“ komplett zu entblöden. Nein, man muss diesen Bullshit auch noch mittels der üblichen, heuchlerischen Solidaritäts-Propaganda toppen:

Aus gegebenem Anlass weissen wir darauf hin, daß das Rodeln auf dem Hermersbergerhof im kompletten öffentlichen Bereich verboten ist!

Wir bitten dringend um Beachtung und verweisen auch auf die einschlägigen Regelungen zur Corona-Bekämpfung. Nur so können wir alle mithelfen, die Lage zu verbessern.

Wir bitten um Verständnis und Mithilfe!

Nee, sorry – euch ist wahrlich nicht mehr zu helfen! Und wer auch noch ernsthaft Verständnis für so einen vollkommen absurden, diktatorischen Blödsinn erwartet, ist reif für die Klapsmühle! Die Corona-Verordnung enthält im Übrigen keine Rechtsgrundlage für Rodelverbote. Zumindest noch nicht.

Das wäre der erste Winter seit 5 Jahren, in dem zumindest im höheren Pfälzerwald mal wieder Schnee liegt. Das kommt den ihr totalitäres Gilead aufbauen wollenden Hygiene-Faschisten natürlich ungelegen, denn das würde ja Spaß machen – und Spaß muss in diesen Zeiten unbedingt verboten werden!


Folgebeitrag

Am 09.01.21 auf dem Luitpoldturm

3 Gedanken zu „Coronoia: Rodelverbot am Hermersbergerhof“

    1. Ich freue mich schon auf das Urteil irgendeines Amtsgerichts, in dem darüber sinniert wird, ob man nur mit einem Schlitten oder auch einem Autoreifen rodeln kann.

      Das Verbot ist m. E. sowieso nichtig; im Amtsblatt wurde keine explizite Ermächtigungsgrundlage für das Verbot angegeben.

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