Radfahren entlang der B 10 im Winter

B-10-Radwege im Winter

Auch wenn mit dem an das MWVLW gerichteten Antrag der VG Hauenstein, die „Grundsätze 2008“ anzuwenden, zuletzt ein erster, kleiner Hoffnungsschimmer aufflackerte, dass Radfahrern im Zuge der für Radfahrer (klar in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig) gesperrten B 10 zwischen Pirmasens und der Vorderpfalz irgendwann auch mal im Winter wenigstens zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein eine verkehrssichere Alternative angeboten werden könnte, nützt dies in diesem kälteren und schneereicheren Winter auch nichts mehr. Entlang der B 10 zwischen Pirmasens und Hauenstein sieht es aus wie immer: Eis, Schnee, Matsch. Während meiner Tour am 16. Januar dokumentierte ich also einmal mehr die unverhohlene Diskriminierung des Verkehrsmittels Rad in der Pfalz.


Übersicht

Als kleiner Service für die Ortsfremden noch eine Übersichtskarte.

Siehe auch die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de.


Pirmasens – Münchweiler

Wir beginnen mit dem dem Forstamt Westrich gehörenden Abschnitt zwischen dem Pirmasenser Waldfriedhof und Münchweiler, bei dem bereits im Planfeststellungsbeschluss damals entschieden wurde, dass Radfahrer hier im Grunde froh sein sollen, dass sie auf einem Waldweg fahren dürfen. Ich belasse es bei zwei Fotos, eine von der hier bereits mehrfach thematisierten Einmündung ins Nesseltal und ein Stückchen weiter in Richtung Münchweiler.

Man hätte da auch gut Schlittschuh fahren können.


Münchweiler – Hinterweidenthal

Da den Radfahrern ja mit der Freigabe der K 92 zwischen Ruppertsweiler und Hinterweidenthal endlich eine im Winter geräumt und gestreut sowie von Kraftfahrzeugen kaum benutzt werdende Kreisstraße angeboten wurde, ist es nicht mehr ganz so tragisch, dass man den vereisten Weg über die Wasserscheide bei Münchweiler hinunter ins Waschtal nicht mehr unbedingt benutzen muss. Hier drei Fotos kurz hinter dem BÜ der Queichtalbahn. Zuerst berghoch in Richtung Münchweiler. Wie man an den Spuren erkennt, gibt es trotzdem ein paar Mountainbiker, die die Strecke auch im Winter benutzen

Diese ist immerhin Teil der Routen „Gräfensteiner Land“ und „Pirminius-Radweg“.

Und noch der Blick in Richtung Hinterweidenthal.


Kreisel B-10-AS Hinterweidenthal

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz stellt sich bis heute quer, den blaubeschilderten Kreiselirrsinn an der B-10-Anschlussstelle zu entschildern. Scheinbar ist die Benutzung der Fahrbahn dort aber nicht so gefährlich, sonst würde der LBM das Wegelchen – wie auch entlang der L 487 in Richtung K 92 / Salzwoog – doch wohl räumen und streuen?

Das hält er – wie vor zwei Jahren – jedoch offenkundig generell nicht für notwendig.


Wartbachstraße Hinterweidenthal

Gestern ging noch eine weitere e-mail an die VG Hauenstein mit der Bitte, doch ihren Antrag um die Gemeindestraßen „Wartbachstraße“ in Hinterweidenthal, als auch „Alte Bundesstraße“ in Hauenstein zu erweitern. Denn in der Wartbachstraße sieht es leider nicht nach ordentlichem Winterdienst aus. Zuerst folgt der Blick in Richtung des „Radwegs“.

Und jener in Richtung Ortsmitte Hinterweidenthal.


„Radweg“ Hinterweidenthal – Hauenstein

Im Gegensatz zur letzten Dokumentation von vor zwei Jahren habe ich mich dieses Mal die ganzen 4,3 Kilometer durch den teils 5 bis 10 cm tiefen, teils vereisten Schnee bis an den Beginn der „Alten Bundesstraße“ in Hauenstein durchgekämpft. Auf die B 10 darf man natürlich immer noch nicht.

Das rotzfreche „Kein Winterdienst“ hängt ebenfalls noch.

Also rein in den anfangs etwas dichteren Tannenwald in Richtung Frauenstein und Hauenstein.

Selbe Stelle wie vor zwei bzw. drei Jahren am Trampelpfad zum derzeit auch wegen „Corona“ geschlossenen Restaurant.

Ein Stück weiter in der Nähe des Waldwegs am „Runden Kopf“.

Erst am Ende der „Alten Bundesstraße hat man wieder geräumten Boden unter den Reifen. In Richtung Hinterweidenthal wird jedenfalls nicht auf fehlenden Winterdienst hingewiesen.

Die direkt hinter dem Linksknick folgende Matschmulde ist derzeit – wie der Rest des Weges – vereist.

Auch diese Stelle (Einmündung „Runder Kopf“) kennen wir aus einem früheren Beitrag aus dem Jahr 2018. Auf dem immer schlechter lesbaren Zusatzzeichen steht „Forstwirtschaftsweg – Benutzung auf eigene Gefahr“.

Oberhalb der Bahnstrecke herrscht auch tiefster Winter.


Winterdienst K 6 am Hochstellerhof

Der LBM hatte bereits im Dezember 2018 sein Leid beklagt, er hätte kein Personal, um diesen verkehrlich bedeutsamen Weg entlang der B 10 zu räumen und zu streuen. Warum aber schafft er es dann, nicht nur das unnötige, entschilderte Wegelchen entlang der K 6 am Hochstellerhof zu räumen und zu streuen? Am 14. Dezember erwischte ich auf dem Weg zu den Altschlossfelsen zufällig dieses kleine Winterdienstfahrzeug des LBM.

Hier der Beginn des gerade frisch geräumten Gehwegs (ein Radweg ist das ja wegen der entfernten Gemeinsamer Geh- und Radweg keiner mehr) am Felsenbrunnerhof.

Man muss eben Prioritäten setzen. Das Wegelchen entlang der K 36 zwischen Ruppertsweiler und Lemberg war übrigens auch wieder geräumt und gestreut. Laut Rechtsprechung dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen, wenn blaubeschilderte „Radwege“ nicht geräumt und gestreut sind. An der B 10 gilt das allerdings wegen des Verkehrsverbots Verbot für Radverkehr nicht.

Wobei so ein Fall meines Wissens juristisch noch nicht geklärt wurde. Um diese Sache mittels eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens vor ein Amtsgericht zu bringen, bräuchte ich ebenfalls „Sponsoren“.


2021?

Bleibt abzuwarten, was im Jahr 2021 in dieser Frage geschehen wird. Hätte ich wenigstens ein paar Mitstreiter, die mich in irgendeiner Weise unterstützen würden, könnte die Kuh hier eigentlich schon seit Jahren sprichwörtlich vom Eis sein.

Vor einer Weile hatte mich in Winzeln ein Mann angesprochen, der mir zwei Rennradreifen verkaufen wollte. Er würde selber viel fahren. Nach einer Auslotung, was er von Corona hält (unsicher), wies ich noch auf mein radverkehrspolitisches Tun hin. Und dass mich keiner unterstütze. Hat ihn aber offensichtlich nicht sonderlich interessiert, denn auch von ihm kam auch nach Hinweis auf meinen Blog keine Rückmeldung diesbezüglich. Er hatte es aber auch schon während des Gesprächs nicht sonderlich ernst genommen.

Tja; im Grunde geht es mir hier im Kleinen mit den anderen Radfahrern wie im Großen mit den Zeugen Coronas. Sie sind gar nicht erst in der Lage, eine Ungleichbehandlung oder überhaupt eine rechtliche Benachteiligung oder gar Grundrechtseinschränkung (hier Artikel 2 und 3 GG) zu sehen. Undank ist und bleibt der Welten Lohn.


Siehe auch

Radwege an der B 10

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