Schon seit geraumer Zeit findet man in der Liste der Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz auch die Unterlagen zum geplanten Bau eines Radweges an der L 490 zwischen Vorderweidenthal und Erlenbach, an der Grenze zwischen den Kreisen Südwestpfalz und Südliche Weinstraße. Die Links funktionieren übrigens nur noch bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, dann werden die Dokumente aus dem Netz genommen. Es schadet also nicht, es vorher herunterzuladen.
Das Dahner Felsenland weist (besonders im Dahner Raum) insgesamt im Vergleich zum Rest des Kreises Südwestpfalz eine unverhältnismäßig hohe Dichte an eigenständigen, aber auch benutzungspflichtigen Sonderwegen auf. Das liegt wohl hauptsächlich daran, dass diese Region die touristisch interessanteste innerhalb des Kreises ist und man hier den Radtouristen auch abseits des durchweg eigenständigen Wieslauter-Radwegs in der Fläche etwas bieten will. Nunja, meist ist das eher veralteter (vor allem zu schmaler) Murks an sowieso nicht sonderlich stark befahrenen Kreisstraßen.
Das Beitragsbild zeigt die Ortsmitte von Vorderweidenthal, während einer Motorrad-Oldtimer-Rallye.
Touristischer Radwegebau
Der Tourismus ist dann wohl der Hauptgrund, warum auch an der L 490 demnächst (wohl) wieder ein neuer „Radweg“ angelegt werden wird. Auch wenn sich die Planfeststellung schon ewig hinzieht. Wesentliche Begründung aus dem Erläuterungsbericht (pdf / Unterlage 1 / Unterpunkt 2.1):
Die Radwegeverbindung zwischen Erlenbach und Oberschlettenbach ist seit 2003 Bestandteil des regionalen Radwegnetzes von Rheinland-Pfalz. Die Baumaßnahme ermöglicht u.a. auch den Lückenschluss zwischen den regionalen Radwegen “Klingbach“ und “Raubritter“ (von Busenberg kommend).
Ein Auto je Minute
In Unterpunkt 2.2 bekommen wir mal brauchbare Verkehrsdaten geliefert:
Im hier projektierten Bereich benutzen derzeit Radfahrer und Fußgänger die Fahrbahn der L 490. Im Jahre 2005 hatte die L 490 bei Erlenbach bis zur Kreuzung mit der B 427 eine Verkehrsbelastung von DTV=2.233 Kfz/24 h bei einem Güterverkehrsanteil von 4 % bzw. Schwerverkehrsanteil von 3 %, ab dem v. g. Kreuzungsbereich betrug die Verkehrsbelastung DTV=1.461 Kfz/24 h mit einem Güterverkehrsanteil von 5 % bzw. Schwerverkehrsanteil von 6 %.
Insgesamt ein also unterdurchschnittliches, für den Pfälzerwald typisch schwaches Verkehrsaufkommen von umgerechnet (je Fahrtrichtung) einem (einen Radfahrer überholenden) Auto alle 2 Minuten…! Wobei angesichts des mir doch recht seltsam hohen Schwerverkehrsanteils (ich sehe dort auf meinen Touren so gut wie nie auch nur einen einzigen LKW) die Frage aufkommen könnte, ob da evtl. Ausweich-Umleitungsverkehr während der regelm. B-10-Sperrungen mit eingeflossen sein könnte…!? Aber egal – eigentlich ist ein Radweg dort aus verkehrlichen Gründen nicht wirklich notwendig; das ist also höchstens mal wieder etwas für den Prospekt der örtlichen Tourismusverbände. Wegen der paar Touri-Sonntagsradler kriegt der Rest dann ein Fahrbahnverbot auferlegt.
Die übliche Gefährdungsbeschwörung
Der LBM sieht das mit der Notwendigkeit (wohl im Sinne des Auftraggebers) dann natürlich völlig anders; eine durchschnittlich breite, kaum befahrene Landstraße im Pfälzerwald reicht, um Folgendes zu behaupten:
Nördlich der Kreuzung “B 427/L 490“ ist aufgrund der engen Fahrbahnbreite und bestehender Böschungen ein großes Gefahrenpotential vorhanden. Eine Trennung der Verkehrsarten ist hier dringend erforderlich.
Man beachte das dramatische „dringend“! Die L 490 zwischen B 427 und dem OE Vorderweidenthal ist sicher Vieles – aber weder ist jene besonders „schmal“, noch stellen die Böschungen irgendeine „Gefahr“ dar! Es sei denn, man ist besoffen und fährt halt dann spontan rechts runter…!
Auf dem (südlichen) „Abschnitt 1“ zwischen Erlenbach und der B 427 fahren ja übrigens deutlich mehr Autos (Verkehr zum Seehofweiher und der Burg Berwarstein) – aber dort hat man sich dazu entschlossen, keinen straßenbegleitenden Sonderweg anzulegen – weil er baulich deutlich schwerer zu realisieren wäre und somit auch erheblich mehr kosten würde (siehe Unterpunkt 3.3)!
In Unterpunkt 2.4 wird dann jedenfalls trotzdem erneut eine „Gefährdung“ beschworen:
Die Radfahrer sind vor allem in den Hauptverkehrszeiten und in der Dunkelheit gefährdet, weil der gestreckte Straßenverlauf zum Schnellfahren verleitet. Die Entflechtung des Kfz-Verkehrs vom nicht-motorisierten Verkehr wird diese Gefahren verringern.
Ich befahre diese Straße mehr oder weniger regelmäßig – aber „gefährdet“ sah ich mich dort noch nie. Auch nicht durch vermeintlich zu schnell fahrende KFZ! Die billigste Variante wäre, einfach ein aufzustellen…!? „Entflechtung“ ist jedenfalls eine hübsche Umschreibung, um zukünftig dort Radfahrern die Fahrbahnnutzung zur „eigenen Sicherheit“ per
zu untersagen. Es wäre doch schön, wenn der LBM in seiner Planfeststellung dann auch mal Zahlen zum gegenwärtigen Radverkehr liefern würde – also ob es überhaupt einen nennenswerten Bedarf gibt? Und vor allem wäre es schön zu wissen, ob man z. B. mit Unfallzahlen die beschworene „Gefahr“ irgendwie objektiv belegen kann!
Unterpunkt 3.3.3 verrät wohl einen wesentlichen Hauptzweck der Übung:
Der Weg hat durch die separate Führung des nicht-motorisierten Verkehrs auch auf die Verkehrsqualität der L 490 positive Auswirkungen.
Was wohl heißt: „Juhu, endlich wieder ungehindert von nervigen Fahrbahnradlern rücksichtslos schnell fahren.“ Man erinnere sich in dem Zusammenhang an die Begründung, warum man die Verkehre unbedingt trennen müsse…! Mich als Rennradler wird das jedenfalls wieder unheimlich freuen, wenn ich den tollen Radweg dann doch mal nicht benutzen werde!
Variantenauswahl
Interessant ist, dass sich bei der Variantenauswahl am Ende eine Mischform durchgesetzt hat: zwischen straßenbegleitendem und eigenständigem kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg. Dazu wird leider (am 3. Abschnitt) auch einmal mehr ein eigentlich überflüssiges „Stummelchen“ geplant – welches aber auch garantiert wieder in beide Richtungen mit beschildert werden wird. 🙄 Widmen wir uns aber zuerst dem südlichen „Abschnitt 1“!
Abschnitt 1: Erlenbach – B 427
Hier ist die Welt noch in Ordnung. Man legt einen komplett neuen, mit der L 490 direkt nichts zu tun habenden eigenständigen Weg auf der westlichen Talseite des Erlenbaches an, um jenen an einer neuen Querungshilfe über die B 427 über den derzeitigen Mitfahrerparkplatz zu führen. Der zugehörige Lageplan findet sich hier (pdf). Der Weg beginnt in der Grünheckstraße in Erlenbach, die bereits als Zulauf zum touristischen, für Radfahrer Richtung Busenberg (über den Weißensteiner Hof) freigegebenen und asphaltierten Forstweg dient. Zumindest dort wird spannend sein, mit welchen Verkehrszeichen man diesen Abschnitt (grade an der B 427) zu beschildern beabsichtigt? Ich befürchte, man wird auch dort wieder das favorisieren, obwohl es dort keine Benutzungspflicht bewirkt. Ich werde aber versuchen, das vorab zu verhindern! 😎
Abschnitt 2: B 427 – Vorderweidenthal
Das Hauptübel – denn jener Weg wird aufgrund der direkten Straßenbegleitung garantiert mit beschildert werden. Hier kann man sich die grundsätzliche Frage stellen, warum man nicht einfach einen neuen Verbindungsweg zum bereits etwas weiter nördlich bestehenden Wirtschaftsweg (welcher in die Mühlstraße übergeht) angedacht hat? Diese Führung wäre fern vom Straßenverkehr wesentlich ruhiger und somit auch touristisch deutlich interessanter. Allerdings könnte man damit dann ja halt auch kein Fahrbahnverbot für jene Radfahrer realisieren, die bislang recht gerne auf jener Landstraße gefahren sind. Auch kommt hier dann übrigens wieder die ach so gefährliche Böschung ins Spiel: denn wenn ich die Baupläne richtig deute, wird der Weg „natürlich“ dann einfach konstant eine Ebene (ca. 2 Meter) unterhalb der Fahrbahn verlaufen. Deshalb sollte der Radfahrer (um dessen Sicherheit man sich ja grade im Dunkeln sorgt) wenn er den linksseitigen Weg benutzen muss, auch Nachts die Sonnenbrille mitnehmen – denn er wird dort gnadenlos geblendet werden! 😎 🙄 Leitplanken gibt es dort übrigens wohl auch nach dem Bau keine – also wollen wir mal hoffen, dass auch kein Autofahrer mal spontane Lust bekommt, die „gefährliche“ Böschung herabzurumpeln!
Ortsdurchfahrt
Derzeit könnte der Radfahrer auf dem Weg Richtung Norden in Vorderweidenthal übrigens eigentlich auch durch die Berwartstein- und Mühlstraße ein wenig „abkürzen“. Das darf er aber nicht, da man für die nur für Anlieger freien Straßen mal wieder das statt des
verwendet hat.
Abschnitt 3: OA Vorderweidenthal
Richtig überflüssig wird es dann am nördlichen Ortsausgang; der neue kombinierte Geh- und Radweg wird etwa grandiose 280 Meter lang werden, ehe der nicht asphaltierte Wirtschaftsweg erreicht wird, über den der touristische Verkehr („Klingbachradweg“) schon seit Jahren weitergeführt wird. Auch hier wird der Weg (in nördliche Richtung) wieder links, leicht unterhalb der Fahrbahn (mit einem Entwässerungsgraben dazwischen) liegen. Eine Querungshilfe zu Beginn des Weges hat man nicht vorgesehen, obwohl die VwV (zu § 2 StVO, Rn. 36) eine Solche eigentlich vorschreibt:
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
(…)
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
Die Stelle, an der der Radfahrer dort nach links auf den Weg auffahren soll, liegt zudem in einer Rechtskurve. Ein Geländer in Lenkerhöhe ist auch geplant. Bleibt zu hoffen, dass man sich dann dort (in beide Richtungen) das verkneifen wird; es wäre schon alleine wegen des nicht erfüllten Steitigkeitsgrundsatzes (Rn. 16) aufgrund der kurzen Strecke vollkommen unverhältnismäßig! Auch hier hätte man (wie bei Abschnitt 1) auch ohne große Probleme einen eigenständigen Weg auf der anderen Talseite anlegen können…
Insgesamt: überflüssig
Betrachtet man sich die gegenwärtige (touristische) Radverkehrsführung im Erlenbacher Tal (als auch der gesamten näheren Umgebung) im Gesamtkontext, wird der „Abschnitt 2“ dann wohl leider der einzige wirklich straßenbegleitende (und dann wohl auch benutzungspflichtige) Geh- und Radweg an der L 490 (zwischen Niederschlettenbach und Lug) werden! Denn der große Rest besteht auf dieser Relation ausnahmslos aus „guten Radwegen“: nämlich eigenständigen Parallelwegen auf ursprünglichen Forstwegen, die grade keine Fahrbahnverbote bewirken und dem schnellen Alltags- oder Rennradfahrer somit auch keine „Genussradler“ und Spaziergänger auf schmaler Piste (es ist nur das Mindestmaß von 2,50 Metern vorgesehen) vor die Reifen treiben.
Das Geld könnte man wesentlich sinnvoller investieren: Indem man bspw. endlich den Forstweg von Lauterschwan aus über den Seehof (Badeweiher) durch das Portzbachtal nach Süden zum Wieslautertal asphaltiert. Jener weist gegenwärtig größtenteils nur eine geschotterte Oberfläche auf.
Strava Heatmap
Als Nachtrag biete ich noch einen Link zur Strava Global Heatmap. Dort erkennt man, dass der nur geschotterte Abschnitt, an welchen man nun unbedingt diesen Anschluss herstellen will, zwischen Vorderweidenthal und Oberschlettenbach (sowie anschließend auf eigener Route weiter nach Darstein) verhältnismäßig schwach genutzt wird. Die Mehrheit nutzt die Fahrbahn der L 490.
Update 11. Juni 2020
Bereits mit Datum vom 13. Juni 2019 erging der Planfeststellungsbeschluss zu diesem Bauvorhaben. An diesem wird der LBM in quasi unveränderter Form festhalten. Ich hatte ehrlich gesagt keine Lust, mich mit diesem Thema noch in einer aufwändigeren Art und Weise zu befassen. Einen schönen Gruß dbzgl. an meine (ehemaligen) „Mitstreiter“ aus dem Kreis Südliche Weinstraße.
Ach du grüne Neune, was ein Unfug.
Da bin ich wohl wieder gefragt als Widerspruchsführer, zumindest was den Kreis SÜW angeht und von Dir unter Abschnitt 3 beschrieben wird. Der weiterführende Radweg nach Oberschlettenbach ist dann unbefestigt, also von uns Rennradfahrer (oder heißt das Radrennfahrer) gar nicht befahrbar. Das wir dann nach dem Gärtchen wieder auf die Straße auffahren ist ja weit gefährlicher als einfach die paar Meter auf der Straße zu bleiben. Da darf dann ja wohl auch kein blauer Lolly hin da ja die Stetigkeit, oder wie das sonst so genannt wird, fehlt. Wenn man den Radweg von Oberschlettenbach nach Darstein und den von Darstein nach Schwanheim kennt hat man eh Angst vor den Planern, weil schlimmer geht nimmer und das sind bestimmt die Selben.
Dies alles ist also nur die Vernichtung von Steuergeldern.
Grüße
Matthias
Moin Matthias! Ich bin gespannt, ob und wie der LBM auf meine Einwände reagieren wird. Die sind leider extrem wortkarg! Ich hab mir auch vorgenommen, vermehrt ein wachsames Auge auf solche Planungen zu werfen – denn da kann man vielleicht ja auch vorab den gröbsten Unsinn verhindern. Demnächst befasse ich mich dann auch mit einem weiteren Großprojekt, einem Kreisverkehr an der A 8 bei Zweibrücken – mit üblicher schikanöser Radverkehrsführung um den Kreisel rum – statt einfach hindurch! 🙄
Den „Radweg“ von Darstein nach Oberschlettenbach bin ich noch nie gefahren, nur mal mit dem MTB gekreuzt. Ist der nicht durchgängig asphaltiert? Zumindest gegen den zwischen Schwanheim und Darstein hab ich aber keine Einwände – den kann man (wegen der steilen Rampe Richtung Darstein) zumindest auch gut fürs Bergtraining nutzen! Und wegen der andauernden Straßensperrung ist er ja auch ganz nützlich. 😉
Ich vermute, dass die Planer dieser genannten (sowieso eigenständigen) Wege eher nicht dieselben waren, jene erwecken eher den Eindruck, als seien das „Produkte“ der VG Hauenstein. An der L 490 ist ja der LBM als Baulastträger zuständig, weshalb dann auch das Land den Großteil der Kosten schultern wird (Unterpunkte 6.2 und 6.3 des Erläuterungsberichts) – und deshalb dann halt auch Fahrbahnverbote zu befürchten sind.