Die Anordnung zum Ixheimer Kreisel

Am 28. November hatte ich gegenüber der Beigeordneten, die mir bis heute keinen (maulkorbfreien) Gesprächstermin am Ixheimer Kreisel angeboten, aber mehrfach Interesse geheuchelt hat, wiederholt beantragt, die Stadt Zweibrücken möge mir endlich die verkehrsbehördliche Anordnung zum neuen Kreisel-Wahnsinn in Ixheim übermitteln. Es war erneut nötig, mich zwei Mal beim LfDI zu beschweren, ehe man mir jene gestern per e-mail übermittelt hatte. Inhaltlich wurde ich natürlich nicht enttäuscht, denn die „Begründung“ ist an Lächerlichkeit kaum mehr zu überbieten. Interessant ist hierbei vor allem auch der mit „Corona“ im Zusammenhang stehende chronologische Ablauf, der ebenfalls von meiner Seite nur als Stinkefinger bewertet werden kann.

Zur Erinnerung: Am 18. Februar 2020 hatte ich wieder mal mehrere Stunden meiner kostbaren Zeit geopfert, um in die Nachbarstadt zu radeln und mich mit dem die seit Jahren ständig krankgemeldete Leiterin der Straßenverkehrsbehörde Vertretenden zu treffen. Im Nachhinein wurde mir wieder klar, dass diese Menschen sachliche, die Verkehrssicherheit und rechtliche Fragen betreffende Argumente eben schlicht überhaupt nicht interessieren. Sie verstehen sich selber nur als Sachwalter, die es sich mit den höheren Ebenen – und im Bereich Straßenverkehr ist das in RLP eben nun einmal leider der LBM (Landesbetrieb für Motorisierte) – nicht verscherzen wollen, indem sie dadurch negativ auffallen, dessen Pläne, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen und Radfahrer auszubremsen, zu durchkreuzen.

Allein schon die bereits aus dem Kreis Südwestpfalz bekannte Vorgehensweise, dass hier der Straßenbaulastträger das Ermessen vor der eigentlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausübt, indem er diesen Behörden vorgefertigte Beschilderungspläne zuschickt, die diese dann quasi nur noch absegnen, zeigt, dass hier in diesem Rechtsgebiet überhaupt nichts mehr nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktioniert.

Jedenfalls hatte ich mich nach dem Treffen am 18. Februar am 19. März darüber beklagt, dass ich anschließend keine Antworten mehr erhielt. Ich bekam dann von einem Menschen in Pandemie-Panik den folgenden Text vor den Latz geknallt.

Guten Abend Herr Schneble,

Ihnen müsste klar sein, dass wir derzeit andere Probleme zu bewältigen haben. Sobald diese Pandemie vorüber ist, werde zu Ihren E-Mails meine Stellungnahme abgeben.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis

Da bin ich ja froh, denn die „Pandemie“ ist ja immer noch nicht vorüber. Diese e-mail belegt, dass auch die Stadt Zweibrücken im März 2020 wohl kurz vor dem Exodus durch „Corona“ stand. Zur Erinnerung: Bei der „Ersten Welle“ starben in Zweibrücken, Pirmasens und der Südwestpfalz sage und schreibe VIER Menschen an oder mit Corona. Man dokumentierte mit dieser e-mail, dass man im Grunde keine Zeit und auch keine Lust hat, sich sachlich, in einer angemessenen Weise mit der Situation auseinanderzusetzen, also nicht gewillt ist, sich mit meinen eben auch die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern betreffenden Einwänden zu befassen und sein Ermessen korrekt auszuüben.

Erstaunlicherweise schaffte man es dann aber eben doch, nur zwei Werktage später (am 23. März 2020) eben jene Anordnung an den LBM zu erlassen, von der ich erst am 4. Juni – nach mehreren hartnäckigen Nachfragen – erfuhr. Jene ist einmal mehr ein Dokument totaler behördlicher Ignoranz.

Begründung:

Im Rahmen des Neubaus des Kreisverkehrsplatzes in ZW-Ixheim im Zuge der B424 / A8 / L465 ist die Beschildenıng, sowie die Markierungen, den neuen örtlichen Begebenheiten anzupassen.

Der Kreisverkehrsplatz liegt zwar formal innerorts, jedoch aufgrund der Streckencharakteristik mit direkter Autobahnanbindung, Durchmesser des Kreisels und bauliches Umfeld hat der Kreisverkehrsplatzes jedoch eher Außerortscharakter.

Insofern entspricht die Planung des Kreisels den Vorgaben des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren sowie den Empfehlungen fiir Radverkehrsanlagen (ERA 2010).

Daher wird die Führung des Radverkehrs auf Geh-/Radwegen mit Unterordnung, die mit verkleinerten VZ 205 zu beschildern ist, angeordnet und dient dem Schutz des Radverkehrs.

Auch die Verkehrsbelastung des Gesamtknotens mit 15.500 Kfz/24h liegt im Bereich, in dem laut RASt 06 Kap. 6.3.5.9 die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr freigegeben wird.

Die Kosten fiir die Beschaffung, Aufstellung, Anpassung und Unterhaltung trägt nach § 5 b StVG der zuständige Straßenbaulastträger.

Die Aufstellung der Beschilderung ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Wir bitten, das Erforderliche zu veranlassen.

Am 4. Juni 2020 forderte ich eben erstmals diese Anordnung an. Dies wiederholte ich am 17. Juni 2020 und verlangte dazu auch noch die Übermittlung der Korrespondenz mit dem LBM. Dies wurde eben bis zum 16. Februar 2021 stur ignoriert; die Korrespondenz hat man mir immer noch nicht übermittelt.

Bzgl. der „Begründung“ erübrigt sich jeglicher Kommentar meinerseits, das habe ich in den letzten Beiträgen zu dieser Thematik mehr als ausführlich getan. Hier fehlt einfach alles; vor allem auch die Dokumentation einer Abwägung im Sinne der Verhältnismäßigkeit. Eine Behörde kann zuvor geäußerte Einwände und Bedenken in einer solchen Anordnung nicht einfach komplett unberücksichtigt und unkommentiert lassen. Auf zwei Sachen möchte ich aber trotzdem noch kurz eingehen: die 15.500 Kfz am Tag und „die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr“. Ich bin fassungslos! Hat der Mann einfach nur überhaupt keine Ahnung – oder realisiert er wirklich nicht, was er da für einen Blödsinn geschrieben hat? Ein Zeichen 240 bewirkt keine „Freigabe“, sondern eine Benutzungspflicht. Und zwar des – immerhin dafür muss man für diese Klarheit dankbar sein – Gehwegs. Warum er nun bzgl. der Verkehrsstärke auf die RASt – und nicht die berüchtigten, leider von vielen Verwaltungsgerichten immer wieder als Quasi-Gesetznormen missinterpretierten Diagramme (Bild 7), in den ERA 2010 verweist, ist mir ebenfalls ein Rätsel.

Und dann noch das Argument, die Benachteiligung durch in der StVO schlicht überhaupt nicht vorgesehene, kleine Vorfahrt-gewähren-Schilder würde dem „Schutz des Radverkehrs“ dienen, ist wirklich schon von einer besonderen orwell’schen Qualität. Einer Qualität wie jener, die uns derzeit in allen Bereichen des Lebens durch die Corona-Diktatur aufgenötigt wird; wo auch körperliche Bewegung aus Gründen der „Gesundheit“ verboten wird. Auch die Belange der Fußgänger spielten hier übrigens keinerlei Rolle. Binnen 4 Tagen wurde sich – unter Zeitdruck (denn der LBM hatte, so teilte man mir das am 18. Februar mit, schon damals Druck gemacht) dann so ein haltloser, alle meine sachlichen und rechtlichen Argumente komplett ignorierender, nicht nur offen gegen die VwV zur StVO verstoßender Stuss aus den Fingern gesaugt. Was eben auch noch durch die Chronologie zusätzlich bewiesen wird; das ist nicht nur ein Ermessensfehlgebrauch, das ist ein totaler Ermessensausfall!

Das Problem ist: Die wissen, dass sie damit immer wieder durchkommen. Auch deshalb, weil Recht bekommen in diesem Land eine verdammt teure Angelegenheit ist. Und man hier, wegen der nachweislichen Ahnungslosigkeit des Neustädter Verwaltungsgerichts, mindestens die zweite Instanz mit einkalkulieren muss. Einzige „Hoffnung“ bleibt (so zynisch das klingen mag), dass hier jemand totgefahren oder schwer verletzt wird. Dann werde ich gegen jenen, der das wider besseren Wissens abgezeichnet hat, bei der Staatsanwaltschaft u. a. wegen schwerer Amtspflichtverletzung Strafantrag stellen. Ehrlich: Ich bin es einfach leid, mich von unzähligen wiehernden Amtsschimmeln pausenlos verhöhnen zu lassen! So agieren Behörden in Bananenrepubliken. Und Deutschland ist eine; nicht erst seit „Corona“.


Folgebeitrag

Radfahrer-Schutzhaft

9 Gedanken zu „Die Anordnung zum Ixheimer Kreisel“

  1. Eigentlich müßte es doch schon reichen, die angeblichen »Covid-Toten« mit den tatsächlichen Verkehrstoten (vielleicht genügen sogar nur Fußgänger und Radfahrer?) bei Euch gegenüberzustellen. Und dann verbietet man jegliches Autofahren wegen der Verkehrstotenpandemie (»Aber Ihr Auto könnte jemanden totfahren! Sie müssen so-li-da-risch sein und das jetzt stehen lassen!«). Dann ist’s egal, was auf den Schildern steht.

    1. Dann kommen aber die Zeugen Coronas und sagen sowas wie: „Aber Autos sind ja nicht asymptomatisch ansteckend!“

      Ja, denkt man totalitären Blödsinn wie Zero- oder NoCovid konsequent zu Ende, muss der Kfz-Verkehr – oder der Verkehr generell – auch verboten werden. Da sterben zu viele Menschen. Und genau dieser Widerspruch regt mich quasi jeden Tag auf; vor allem, wenn mich mal wieder jemand mit 30 oder 40 cm Abstand überholt, mir die Vorfahrt nimmt oder mich auf andere Weise gefährdet.

      1. Aber Autos sind ja nicht asymptomatisch ansteckend

        Klar sind sie das.
        – »Ui, Papa hat ein tolles Auto: das will ich auch, wenn ich groß bin.«
        – »Hey, mein Nachbar hat sich eine Karre mit 200PS gekauft, ich brauche jetzt auch ein neues Auto. Mit mindestens 220 PS.«
        – »Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.«
        Von Werbung für Autos gar nicht zu reden.

        Aber selbst wenn dem nicht so wäre: die Autos kosten trotzdem jedes Jahr Tausende Menschenleben. Sogar wenn sie nicht symptomlos ansteckend sind/wären. Und da denkt man doch, das wäre die neue Moralwährung: Verursacht Tausende Tote im Jahr? Kann weg. Nein, muß weg.

          1. Wer lesen kann. Darum, dass im Rahmen der Verkehrsmittelarpartheid Leuten wie dir mit deinem GTI die nervigen, radfahrenden Verkehrshindernisse aus dem Weg geräumt werden, die dann dem automobilen Herrenmenschen an jeder Ecke Vorfahrt gewähren müssen. Und wenn sie dann dabei noch überfahren werden, man ihnen ein „Selber Schuld“ vor den Latz knallen kann.

    1. Okay. Es geht darum, dass Radfahrer (widerrechtlich ggüb. der StVO, als auch der Verwaltungsvorschriften) verpflichtend mit Fußgängern gemeinsam um den Kreisel herumgeführt werden und an jeder Einmündung durch die Beschilderung die Vorfahrt (bzw. den Vorrang) genommen kriegen. Und um die verwaltungsrechtlich, als auch persönlich inakzeptable Weise, wie das alles (mal wieder) ablief. Ansonsten verweise ich auf die entsprechenden Ausführungen in den verlinkten Beiträgen.

    2. @Publicviewer
      Was zahlst Du anderen eigentlich dafür, daß sie für Dich lesen? Bzw. Deinem Sekretär – in diesem Fall Dennis –, dafür, daß er Dir das für Dich wissenswerte zusammenfaßt?
      Oder bist Du so adelig, daß Du meinst, das hätte der Pöbel für Dich gratis zu veranstalten?

      1. Ich denke, ich komme irgendwann einmal vorbei, lade den Dennis ein, mit meiner erlauchten Wenigkeit eine kleine Spritztour mit meinem GTI zu machen und zu schauen wie schnell man durch den
        Ixheimer Kreisel fahren kann…. ;-))

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