Neuer Kreisverkehr in Ixheim

Ein weiteres Planfeststellungsverfahren mit Auswirkungen auf den Radverkehr betrifft den südlichen Zweibrücker Ortsteil Ixheim. Dort soll ein Kreisverkehr mit 50 Metern Außen-Durchmesser den Verkehrsfluss auf der B 424, der einmündenden L 465 und den Zufahrten zur A 8 verbessern. Für den Radfahrer bedeutet dies (bei verpflichtender Benutzung) eine deutliche Verschlechterung in Sachen Vorfahrt, Sicherheit, Geschwindigkeit, Unfallgefahr mit Fußgängern und Geisterradlern, Wegstrecke und Gleichberechtigung mit dem motorisierten Verkehr.

Ist-Zustand

Gegenwärtig gibt es an der B 424 im Bereich der A-8-Anschlussstelle Ixheim schlicht gar keine gesonderte Radverkehrsführung, obwohl gar in südlicher Richtung bei Rimschweiler der Hornbach-Radweg auf der Trasse der ehemaligen Hornbachbahn beginnt. Von einem Unfallschwerpunkt ist mir nichts bekannt. Der B 424 von Rimschweiler folgend, endet der mit Zeichen 240 StVO beschilderte Geh- und Radweg etwa 250 Meter vor der Einmündung der L 465, man quert dann einmal (ohne Querungshilfe) die entgegenkommende Richtungsfahrbahn. Der anschließende Hochbord-Gehweg wird aber trotzdem ständig in beide Richtungen von Radfahrern genutzt. Wer nach Zweibrücken will, muss jedenfalls auf der Fahrbahn einfach nur der  B 424 folgen. Auch in der Gegenrichtung muss man kein einziges Mal Vorfahrt gewähren. „Gefährlich“ ist daran: gar nichts.

Wer zur L 465 in Richtung Mittelbach ins Bickenalbtal (oder zu den Einkaufsmärkten) will, biegt (von ZW her) einfach rechts ab oder nutzt (von Rimschweiler her) die Linksabbiegespur (wenn er nicht eh durchgehend den Gehweg benutzt hat…). Wer aus Richtung Mittelbach kommt, beachtet das Zeichen 206 StVO. Einfach, unkompliziert – und ungefährlich. Man kann sogar am dort regelm. stockenden Verkehr vorbeifahren!

B 424 Richtung Süden

Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht…? Das gilt nun zukünftig insb. für Radfahrer, die bisher die Fahrbahn der  B 424 nutzen durften, ja sogar mussten. Denn die (vor allem was Vorfahrtrechte betrifft diskriminierende) Separation schlägt gnadenlos zu – und führt den Radfahrer von Norden über die B 424 kommend zukünftig 50 Meter vor dem Kreisverkehr gar auf einen (wohl mit Zeichen 241 StVO beschildert werdenden) echten „Radweg“, von der Fahrbahn weg! Es ist allerdings nur 10 cm über der Mindestbreite von 1,50 m (also 1,60 m) vorgesehen (s. a. Unterpunkt 4.3 des Erläuterungsberichts / pdf) und nach den paar Metern geht er schon am Eingang des Kreisels wieder in einen Zeichen 240 StVO kombinierten Geh- und Radweg (Breite: 3,10 m) über. Anschließend muss man dann vor sicherlich aufgestellten kleinen Zeichen 205 StVO den Verkehr der Ab- und Auffahrt zur A 8 (von Neunkirchen und nach Pirmasens) beachten und ggf. auch auf der Querungshilfe nochmal anhalten. Richtung Mittelbach sowie auch Rimschweiler müssen wir noch die in den Kreisel einmündende L 465 überqueren, nachdem wir den dortigen KFZ-Verkehr per Zeichen 205 StVO vorgelassen haben. Also wenn es blöd läuft: 4 mal anhalten auf weniger als 100 Metern. Während man auf der 6 Meter breiten(!) Kreiselfahrbahn nur ein einziges Mal bei der Einfahrt Vorfahrt gewähren müsste!

L 465 Richtung Süden

An der L 465 kämpfe ich schon seit mehreren Monaten darum, dass die Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde endlich den sehr schmalen Geh- und Radweg entlang dieser Landstraße (von Mittelbach ausgehend) entschildert, der gegenwärtig bis zur Brücke über den Hornbach führt. Jener hat darüber hinaus auch nur eine miserable (uralte) Asphaltdecke. Dort stehen, obwohl der Weg teils deutlich unter 2 Meter schmal ist, gar auch noch in beide Fahrtrichtungen Zeichen 240 StVO (ebenfalls noch im „alten“ Design). 🙄 Der Weg ist zudem eine beliebte und entsprechend frequentierte Gassigeh-Strecke Zweibrücker Hundebesitzer.

Auch dort wird nun eben vom Kreisverkehr ausgehend ein kombinierter (linksseitiger!) Geh- und Radweg Zeichen 240 StVO (mit Mindestbreite 2,50 m) an der verlegten L 465 eingerichtet, der dann rasch in den deutlich zu schmalen (und hoffentlich bald entschilderten…) „Altbestand“ übergeht. Die muntere und überflüssige Fahrbahnseitenwechslerei würde aber wohl natürlich so oder so bleiben. 🙄 Wer übrigens den geschotterten Weg entlang des Hornbachs (Richtung Norden) nutzen will, muss zukünftig ein Stückchen weiter eine Querungshilfe in Anspruch nehmen, da der direkte Weg mit einem Geländer verbarrikadiert wird.

Die Anordnung einer (innerörtlichen) Benutzungspflicht per Zeichen 240 StVO für den in Richtung Mittelbach linksseitigen Geh- und Radweg wäre nach VwV zu § 2 StVO, Rn. 33 jedoch grundsätzlich zu unterlassen:

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Der südliche Schnittpunkt der sich dort treffenden gemeinsamen Geh- und Radwege zwischen L 465 und B 424 weist somit ein besonders hohes Gefährdungspotenzial auf.

B 424 und L 465 Richtung Norden

In Richtung Zweibrücken muss man nun von Mittelbach oder Rimschweiler kommend von der südöstlichen „Ecke“ des Kreisels aus den östlichen Teil des Kreisels auf einem Sonderweg umrunden. Das bedeutet, die einmündende B 424 überqueren und dabei ggf. auch auf der Querungshilfe warten. Es werden auch hier garantiert an den Schnittpunkten kleine Zeichen 205 StVO aufgestellt. Das gilt auch wenige Meter weiter an der Ab- und Auffahrt der A 8 von Pirmasens bzw. zum Kreuz Neunkirchen, also ggf. schon Halt 3 oder 4. Zuletzt darf man dann (immerhin mal bevorrechtigt) die neue Einfahrt zum „überdachten“ Mitfahrerparkplatz direkt unter der A 8 überqueren – was aber nicht heißt, dass dies kein weiterer Konfliktpunkt sei. Anschließend wird dann für ca. 70 Meter der Rad- und Gehverkehr getrennt, wieder mit der Mindestbreite von 1,60 Metern und – wenigstens das – der Radverkehr dann mal ohne kleines Zeichen 205 StVO – fließend auf einen 1,25 m breiten „Schutzstreifen“ zurück auf die B 424 geleitet.

§ 9 vs. § 39 StVO

Dass das vielfach auftauchende kleine Zeichen 205 StVO eigentlich ein Anzeichen dafür ist, dass es sich hier um eine eigenständige, keiner konkreten Straße (weshalb man stets nachrangig ist) zuzuordnende Radverkehrsführung handelt – und deshalb trotz Zeichen 240 StVO meiner Ansicht nach keine Benutzungspflicht besteht, habe ich ja schon bzgl. eines anderen Kreiselgewirrs gemutmaßt. 😉 Durch diese kleinen Zeichen 205 StVO wird versucht, auf Basis des § 39 (2) S. 1 StVO die Grundregel des § 9 (3) S. 1 StVO außer Kraft zu setzen, die auch an den Ausfahrten von Kreisverkehren dem Radfahrer grundsätzlich erst einmal Vorrang vor dem Abbiegenden verleiht:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Für Fußgänger hingegen gilt das ja Zeichen 205 StVO nicht. Jene hätten gem. S. 3 weiterhin Vorrang:

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Alles klar? Nein! Auch dies ist fraglich; denn das Herausfahren aus einem Kreisverkehr wird nicht unbedingt immer als „Abbiegen“ betrachtet. Manch Oberlandes-Gericht spricht Radfahrern im Grunde jegliches Vorfahrtrecht in und an Kreisverkehren ab.

20 (statt 4) mal Vorfahrt gewähren

Zusammenfassend eine Übersicht, wie oft der Radverkehr gegenwärtig und zukünftig (auf den Radverkehrsführungen) Vorfahrt gewähren (also bevorrechtigte Fahrstreifen queren) muss. Es werden somit auch mögliche Halte auf den Querungshilfen miteinbezogen. Bei Nutzung der Fahrbahn des Kreisverkehrs wäre lediglich aus allen Richtungen jeweils bei der Einfahrt ein einziges Mal Vorfahrt zu gewähren! Den Vorrang von querenden Fußgängern habe ich der Einfachheit halber außen vor gelassen – denn dann wird es richtig kompliziert!

Fahrbeziehung (Ist-Zustand) alt neu
Ixheim – Mittelbach (Rechtsabb. von ) 0 4 + 2 2
Mittelbach – Ixheim (Linksabb. Zeichen 206 StVO) 2 1
Rimschweiler – Ixheim ( B 424) 0 1
Ixheim – Rimschweiler ( B 424) 0 4
Rimschw. – Mittelbach (Linksabb. von  B 424) 1 0 + 2 2
Mittelbach – Rimschweiler (Rechtsabb. Zeichen 206 StVO) 1 0
  • 1 Zusätzliche (allerdings bevorrechtigte) Querung der Einfahrt des  Mitfahrerparkplatzes (trotzdem ein Konfliktpunkt).
  • 2 An der L 465 wird ca. 250 m hinter der Hornbachbrücke eine weitere Fahrbahnquerung (nach Rechts zum Etzelweg / Lebensmittelmärkte) hinter der Hornbachbrücke (über eine Querungshilfe) nötig. Bisher einfaches Rechtsabbiegen von der  L 465.

Radfahrer müssen also in bis zu 16 zusätzlichen Fällen dem motorisierten Verkehr Vorfahrt gewähren (und somit ggf. anhalten) als bisher (Verfünffachung der notwendigen Fahrbahnquerungen)! Eine derartige Verkomplizierung und Vervielfachung der Konfliktpunkte wird trotzdem ernsthaft mit der vermeintlichen „Gefährlichkeit“ der Fahrbahnnutzung gerechtfertigt…!?

Konfliktpotenziale der Sonderwege

Zusätzliche Gefahren entstehen durch den südlichen Schnittpunkt der Geh- und Radwege zwischen L 465 und der B 424 (Richtung Rimschweiler). Denn auch dort gelten logischerweise Vorfahrtregelungen; ohne besondere Beschilderung die Grundregel gem. § 8 (1) StVO: „Rechts vor Links“. Ob das (auf 2,50 Meter schmalen Wegen) im Falle des Falles richtig erkannt wird…? Zumal evtl. auch wegen minimal abgesenkter Bordsteine an den Querungen § 10 StVO in Betracht käme. Wobei dort ja nur vom Einfahren „auf die Fahrbahn“ die Rede ist…

So muss der Radverkehr von Rimschweiler Richtung Mittelbach künftig dem Radverkehr, der von Ixheim kommend auf der Radverkehrsführung die Fahrbahn der L 465 überquert, Vorfahrt gewähren.

Das gilt umgekehrt aber auch für den Radverkehr von Ixheim Richtung Rimschweiler – jener muss dann während Überquerung der L 465 unter Umständen gar auf der Fahrbahn anhalten, um dem (rechts) von Mittelbach kommenden Radverkehr Vorfahrt zu gewähren.

Und auch von Mittelbach kommend und nach Ixheim fahrend ist vor dem Linksabbiegen zur Überquerung der B 424 dem von Rimschweiler kommenden Radverkehr Vorfahrt zu gewähren.

Erstaunlich – was man allein anhand eines Kreisverkehrs so alles thematisieren kann…!? 😉 Und da hab ich den folgenden Typ Radfahrer noch gar nicht berücksichtigt!

Geisterradler-Geburtsstätte?

Hinzu kommt: die Anlage derartiger Sonderwege um Kreisverkehre schreit förmlich nach „Geisterradlern“, die das Rechtsfahrgebot missachten werden. Im Erläuterungsbericht wird zwar in den Unterpunkten 1.2 und 4.3 von einer „weitgehenden“ und „konsequenten“ Richtungstrennung gesprochen – ob sie (von allen) eingehalten wird, steht auf einem anderen Blatt. Grade von denjenigen, die von den Einkaufsmärkten im Etzelweg angefahren kommen, kann es durchaus die ein oder andere Person geben, die lieber links-, statt rechtsrum fährt. Zumal der Weg im westlichen Teil mit 3,10 Metern deutlich breiter werden wird. Er kommt dann evtl. auch einem korrekt fahrenden Radler auf dem 1,60 Meter schmalen Radstreifen in der falschen Fahrtrichtung entgegen.

Das Beispiel „Geisterradler“ zeigt auf, dass durch Radverkehrsanlagen oftmals noch weit mehr indirekte Gefährdungspotenziale geschaffen werden, als ohne jene überhaupt existieren würden. Hinzu kommen all die vielfältigen Probleme, die sich bei einer Mischnutzung mit Fußgängern von selbst ergeben. Radverkehrsführungen um Kreisverkehre herum sind besonders berüchtigt, da grade die oftmals nicht eindeutige Vorfahrtsituation (§§ 8 bis 10 StVO) schnell zu Missverständnissen führen können. Auch ein gut gemeintes, spontanes Vorlassen eines Radfahrers kann bspw. dazu führen, dass ein unachtsamer Autofahrer von hinten auffährt.

ERA 2010 zum Thema Kreisverkehre

Was meinen eigentlich die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen„, die die Straßenverkehrsbehörden bei der Planung berücksichtigen sollen, zum Thema Kreisverkehre? Im Kapitel 4.5.5 wird der Radverkehrsführung an „Großen Kreisverkehren“ (mit mehr als 50 Metern Außendurchmesser) Folgendes attestiert:

Große Kreisverkehre (…) haben sich generell und grade für den Radverkehr als besonders unfallträchtig erwiesen. Sie können in der Regel unabhängig von der Art der Radverkehrsführung ohne Lichtsignalanlage für den Radverkehr nicht verträglich ausgebildet werden. Auch Radwege – mit oder ohne Wartepflicht – haben sich nicht als geeignet erwiesen, den Radverkehr in großen Kreisverkehren sicher zu führen.

Da hier der Durchmesser von 50 Metern grade so erreicht wird, kommt auch eine Beurteilung für „kleine“ Kreisverkehre in Betracht. In Kapitel 4.5.3 heißt es:

Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn wird bis zu einer Verkehrsstärke von etwa 15.000 Kfz/24h überwiegend akzeptiert.

Etwa genau jene 15.000 Kfz (bzw. ein paar mehr) sind dann auch die einzige Zahl zur Verkehrsbelastung, die im Erläuterungsbericht (s. o.) des LBM (versteckt) im Kapitel 3.3.4.2 genannt wird:

da der bestehende Knoten A8/B424/L465 bereits heute verkehrlich stark belastet ist (DTV 2007 > 15.000 Kfz/d)

Außerdem wird bei gemeinsamen Geh- und Radwegen (wie sie in diesem Fall fast ausschließlich geplant werden) in den ERA empfohlen:

Bestehen in einzelnen Knotenpunktarmen gemeinsame Geh- und Radwege, kann es sinnvoll sein, im Knotenpunkt den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen und die Gehwege für den Radverkehr zur Benutzung freizugeben.

In diesem Sinne spricht also nur wenig gegen eine Radverkehrsführung auf der Kreisfahrbahn. Andernfalls müssten gem. ERA 2010 dort dann mehrere „Bettelampeln“ angelegt werden, um dem Radfahrer (als auch den Fußgängern) die Querungen der Ausfahrten zu ermöglichen – was aber wiederum den Verkehrsfluss innerhalb des Kreisels stark beeinträchtigen würde.

Gefahrenlage?

Der Kreisverkehr wird innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Stadt Zweibrücken liegen, weshalb § 45 (9) S. 3 StVO zu beachten ist:

Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Hier könnte man höchstens noch mit den Verkehrszahlen argumentieren. Nach der bekannten Abbildung 7 in Kapitel 2.3.3 der ERA (Belastungs-Diagramm) reicht die vorhandene Belastung von > 15.000 Kfz (am Tag) aber nicht alleine aus; dort wird (innerorts) erst ab mindestens 1100 Fahrzeugen die Stunde(!) eine strikte Trennung der Verkehrsarten empfohlen. Da zudem die reelle Geschwindigkeit in einem Kreisverkehr kaum über 25 bis 30 km/h liegt, wären gar > 1800 Kfz die Stunde notwendig, um den „Belastungsbereich III“ zu erreichen.

Tödlicher Unfall am 16. Januar

Erst kürzlich geschah exakt an einer der Stellen, an denen zukünftig nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer die Einmündung einer Zu- und Abfahrt zur Autobahn queren sollen (hier die westliche), ein tödlicher Unfall mit zwei Fußgängern; Auszug einer Pressemeldung der PI Zweibrücken vom 16. Januar 2018:

Am Dienstagabend um 17.30 Uhr wollte ein 44-jähriger Autofahrer aus Saarbrücken in der Bitscher Str. auf die A 8 auffahren. Hierbei übersah er zwei Fußgänger, welche die Straße überquerten. Die Fußgänger wurden vom Fahrzeug erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Eine Frau erlag kurz darauf ihren schweren Verletzungen, ein Mann befindet sich derzeit in einem kritischen Zustand.

„Klassisches“ Übersehen beim Rechtsabbiegen. Weitere Pressemeldungen vom 17. Januar und vom 5. Februar. In jener wurde mitgeteilt, dass auch der Mann an den Folgen des Unfalls verstorben ist.

Fazit

Freiwillige Nutzung per Zeichen 239 StVO ? Meinetwegen. Aber hier darf einem Radfahrer auf keinen Fall die Fahrbahnnutzung verboten werden! Denn die geplante Radverkehrsführung selbst ist um ein Vielfaches riskanter und gefährlicher als die Nutzung der Fahrbahn!


Update 1. Februar 2019

Im Pfälzischen Merkur erschien am 30. Januar ein weitestgehend unkritischer Bericht über den bevorstehenden Bau dieses Kreisverkehrs.


Update 4. April 2019

Am 8. April sollen laut eines weiteren Berichts des Pfälzischen Merkurs die Bauarbeiten beginnen.


Folgebeitrag

Blauer Frühling in Ixheim?

7 Gedanken zu „Neuer Kreisverkehr in Ixheim“

  1. Ja, die Kreisel…
    Ich hab ja auch so einen gefährlichen Kreisel auf meinem Arbeitsweg, das folgenden Gedanken gelten aber für viele Kreisel:
    Die kleinen Vorfahrtachten-Schilder bringen auch m.M. mehr Gefährdung als Sicherheit. Da der Radweg durch den Bogen ja von der Straße wegführt, muss man mehr als 180° zurückblicken, um ein Auto aus gleicher Richtung zu sehen, welches dann vor einem rechts abbiegen darf. Und wer mit den Auto gleich wieder aus dem Kreisel raus will, darf bei der Einfahrt in den Kreisel ja noch nicht blinken. Die Abbiegeabsicht kann ich als Radfahrer dann nur Sekundenbruchteile vor dem Abbiegen erkennen. Und zusätzlich muss ich gleichzeitig auch noch die Autos im Kreisel und auch noch die, die in den Kreisel einfahren wollen, beachten.
    Da die einfahrenden Autos ja ein Vorfahrtachten-Schild haben und das am Radweg praktisch gar nicht erkennen können, halten die meisten sogar für Radfahrer an. Dann stehen die Autos und der Radfahrer, und es geht gar nichts mehr.
    An „meinem“ Kreisel geht der Radweg nur halb herum, dafür im Gegenverkehr. Die „Geisterradlervariante“ halte ich da sogar für sicherer, da man den Verkehr kommen sieht.
    Alles in allem wäre es aber am sinnvollsten, den Radverkehr auf der Fahrbahn durch Kreisel zu führen, mit gleichen Rechten und Pflichten. Vielleicht mit einem Schutzstreifen als Hinweis für die Autofahrer, oder vielleicht noch besser ohne Streifen und nur mit Fahrradpiktogramm, sonst drängen sich alle nur an den Radlern vorbei.
    Man muss endlich aufhören so zu tun, als wäre das Auto das Maß aller Dinge. Der Mensch sollte es sein. In diesem Sinne sollten Verkehrsplaner verpflichtet werden, den Murks mal selbst aus der Sicht der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu betrachten.

    1. Tach Joachim. Danke, stimmt alles, was du schreibst. Radverkehrsführungen um Kreisverkehre bringen wesentlich mehr Stress und Risiken, als einfach auf der Fahrbahn zu fahren.

      Dass der Mensch im Mittelpunkt stehen sollte – ist leider nur ein Wunschtraum; das gilt ja nicht einmal in unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Da orientiert man sich ja auch nur an den „Starken“, die man pampern müsse – der Rest soll froh sein, wenn ein paar Krümel für ihn übrig bleiben. Und die schmecken dann meistens noch ziemlich beschissen.

  2. Ein Bild von Plan, wie es werden soll, wäre schick 🙂
    Aber, wie gesagt: Schon vor über 30 Jahren wurde von Fachleuten gesagt, dass der sicherste Weg für Radfahrer durch einen Kreisverkehr der ist, wo die Radwege vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn geführt werden. Ich verstehe das hier so, dass es genau umgekehrt werden soll. Das ist fachlich seit Jahrzehnten überholt.
    Alternative aus der FahrRad-Ausstellung in Frankfurt, Holland oder Dänemark (?), Radwegkreisel über Autokreisel. Da die Radfahrer*innen hier nicht auf die Autobahn wollen oder daher kommen, spart man sich hier ein paar Rampen. Platz wäre genug. Also vielleicht mal drüber nachdeken 🙂

    1. Ein Bild von Plan, wie es werden soll, wäre schick ?

      Da musst du den LBM fragen, ob er dir den Plan zur Verfügung stellt. Ich hab ihn auf der Festplatte, darf ihn aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen und auch keine Ausschnitte davon hier zeigen. Meine Anfrage dbzgl. wurde wie so oft ignoriert.

      Ich verstehe das hier so, dass es genau umgekehrt werden soll. Das ist fachlich seit Jahrzehnten überholt.

      Exakt. Man macht genau das Gegenteil von dem, was sicher wäre. Stattdessen kriegen Radfahrer hier sehr wahrscheinlich und wie inzwischen auch üblich haufenweise kleine Vorfahrt-Gewähren vor die Nase gestellt.

      Alternative aus der FahrRad-Ausstellung in Frankfurt, Holland oder Dänemark (?), Radwegkreisel über Autokreisel.

      Warum sollen eigentlich die Radfahrer Rampen rauf- und runterfahren…? Kannst es dem LBM ja mal vorschlagen. Kleine, dreieckige Verkehrszeichen sind aber glaube ich etwas billiger.

      1. Die LBM hat mir eine lange Antwort gemailt. Natürlich ist alle Planung schon lange fest geklopft und genehmigt. Aber sie kennen meinen Lösungsvorschlag:
        „Die von Ihnen angesprochene „schwebende Radfahrerführung“ wie in Eindhoven („Hovenring“) ist eine sehr interessante Lösung, die bei den gegebenen Randbedingungen in Zweibrücken-Ixheim leider nicht umgesetzt werden kann.“
        Dann bleibt nur noch die Vorfahrt-Achten-Schilder für die Autos, zumindest bei Einfahrt in den Kreisverkehr vor dem Radweg aufzustellen. Dann muss man nur noch auf die ausfahren Autos achten und die Einfahrenden stehen nicht auf der Radfahrer-Spur, wenn sie warten müssen. Oder ist zwischen Kreisel und Radweg so viel Platz, dass da eine Auto rein passt? (Du hast den Plan).
        In der südlichen Zufahrt zur UKS in Homburg funktioniert das nur sehr schlecht. Die meisten wissen nicht wo ihr Auto vorne aufhört.

  3. Habe mir die Baustelle am Freitag mal angeschaut. In den 5 Minuten, wo ich ein paar Fotos gemacht habe, habe ich 2 Radler gesehen, die sich fragend anschauten und ihre Räder schoben, ein Auto, was von mir wissen wollte wie es nach Hengstbach geht und dann noch eins, was ohne Fragen gewendet hat.
    Momentan ist für Radfahrer aus Richtung Rimschweiler besonders doof, weil der Radweg offensichtlich an einer Fußgängerampel endet und dann nur noch als Fußweg weiter geführt ist. Also auf der Straße radeln, was sonst.

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