(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 sind zulässig
1. kontaktfreies Training und Wettkampf einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1, (…)
§ 10 der 18. CoBeLVO RLP, konsolidierte Fassung vom 10. April.
In den letzten Tagen kamen mir zwei größere Gruppen, überwiegend junger Leute entgegen, die eine Radtour unternahmen. Man stellt sich in diesen bekloppten Zeiten natürlich sofort die unweigerliche Frage: Dürfen die das denn überhaupt? Oder sind das widerständige Querradler? Außerdem rieb ich mir verwundert die Augen, als ich an einem Sportplatz vorbeifuhr und hier tatsächlich ein paar Jungs und einen Erwachsenen sah, die „trainieren“ durften; allerdings lagen auch eine Menge Hütchen auf dem Rasen, vermutlich zur Abstandskontrolle?
Den revolutionären Vogel abgeschossen hatten aber am vorgestrigen Abend wohl die (bestimmt 20) Mitarbeiter eines Unternehmens, die es auf dem hauseigenen Bolzplatz ordentlich krachen ließen; die „Kontaktfreiheit“ sowie die strengen Hygieneauflagen sind hier wohl nicht wirklich erfüllt worden. 😉 So heißt es im § 10 weiter:
2. kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2
Satz 1 oder3. Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen. Bei der Sportausübung nach Satz 2
1. sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger,
2. ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet,
3. gilt für das Training nach den Nummern 2 und 3 die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
Immerhin darf man ja nach § 2 (1) nicht nur mit sich selbst, sondern auch noch mit anderen wettkämpfen, wenn diese dem eigenen Hausstand oder einem anderen angehören.
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet
1. alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder
2. zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
Es ist wirklich krank, was man sich in diesen Zeiten an Verordnungs- und Gesetzestexten durchlesen muss; das geht weit über das hinaus, was uns unter den Taliban erwartet hätte.
Die 18. Verordnung ist übrigens heute wegen des Erlasses der 19. Verordnung einen Tag vor deren Ablauf für unwirksam erklärt worden. Die neuen Regelungen im § 10 lauten:
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 ist zulässig
1. die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen, wenn die Ausübung einzeln oder in einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, erfolgt oder
2. kontaktloses Training im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen, wenn das Training angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers erfolgt.
(2) Bei der Sportausübung nach Absatz 1 Satz 2
1. gelten in geschlossenen Räumen und in öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 mit der Maßgabe, dass zwischen Personen, die nicht einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, angehören, ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten ist, die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 sowie die Testpflicht nach § 1 Abs. 9; pro angefangene 40 qm Trainingsfläche darf nur einer Person Zutritt zur Trainingsfläche gewährt werden,
2. gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1,
3. sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger,
4. ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.
Es folgen dann noch vier weitere, nicht minder bekloppte Absätze. Fazit: Ich lebe in einem vollkommen geistesgestörten Land, in dem sogar das Scheißen im Sportverein geregelt wird!
Ergänzung (14:13 Uhr)
Mir ist gerade aufgefallen, dass in Pirmasens eine am 19. April erlassene Allgemeinverfügung galt, die allerdings heute aufgehoben wurde. In dieser wurden die o. g. Regelungen noch einmal eingeschränkt:
6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18. CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur-und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18.CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung.
Da ja aber nun die „Bundesnotbremse“ gilt, wurde diese, wie auch viele anderen Regelungen gleich mit aufgehoben; war dann wohl doch nicht so wichtig? Die Kicker auf dem Firmengelände waren auf jeden Fall waschechte Revoluzzer! Eventuell haben die sogar hinterher geduscht! Oder nebeneinander am Pissoir gestanden!
Die sind krank.
Sorry, aber das kann man nicht ernst nehmen.
Sollte auch niemand tun.
Die Logik dahinter entspricht der bei Miriam Stein:
Das ist doch nicht krank! Das ist alles für die Gesundheit des Volkskörpers!
Ignorieren den Schwachsinn! Ich gehe raus wann ich will und zu was ich will. Mit wem ich will wird schwierig, weil viele im „Bekanntenkreis“ zu viel MSM konsumieren und den Bullshit immer noch glauben! Das macht mich wahnsinnig. Je (vermeintlich) höher gebildet, desto schlimmer (ich selbst und meine Frau waren auch an der Uni mit erfolgreichen Abschluss, haben es aber beide geschafft, unser Hirn zu behalten und von vornherein den Schwachsinn durchschaut – nicht falsch verstehen, das ist keine Selbstbeweihräucherung, soll nur sagen: Es gibt auch Akademiker, die denken können).
Zum Gesetzes-Terror: Hoffentlich kommt als nächstes die Befugnis für die C-StaPo – oder besser jeden privaten Blockwart – jederzeit und unangemeldet das laufende TV Programm zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen die von der GröFaZin angeordneten Propaganda-Sender, aka ÖRR, wäre abführen in Handschellen und Verwahrhaft zum Nachdenken angebracht. Da könnte man dann gleich die Lagerware der Impfplörre zwangsverabreichen um diese renitenten Subjekte zu guten Menschen zu machen.
Ich bin noch eine Woche in Schweden, auch hier werden die Maulkörbe leider immer mehr. Aber wenigstens freiwillig. Vermutlich läuft auch hier die Staatspropaganda gut (ich sehe kein TV, lese keine Zeitung) gegen Tegnell ganz gut. Es ist aber um Welten angenehmer als in Blödland. Da muss ich leider wieder zurück. Ich werde weiterhin den Schwachsinn boykottieren und mich zu wehren wissen, vor allem meine Kinder vom Staatsterror beschützen.
Das wird nicht hinhauen.
Wer Kinder hat, wird immer angreifbar sein.
Es gibt eine Schulpflicht.
Soll heißen, wenn du die nicht in die Schule schickst, weil du sie keine Masken tragen, oder keine Testś unterziehen möchtest, dann wirst du Probleme mit dem Jugendamt bekommen.
Die werden dir auch das Sorgerecht entziehen.
Da wird auch nie mehr aufhören……
Anm. DS: Schreibt ein Anarchist. 😉
Das ist den Verordnungsgebern auch alles bewusst. Deshalb haben sie ja die „Präsenzpflicht“ in der „Schulpflicht“ nach wie vor aufgehoben. Damit man bei Test- und Maskenverweigerung nach wie vor sagen kann: Homeschooling. Ist halt oft nur ein Problem der Eltern, die dann genötigt und erpresst werden. Denn viele gehen einer Lohnarbeit nach und können das kaum wuppen.
So in der Art …
Angreifbar auf jeden Fall ….
Aber ich meine, dass momentan keine Präsenzpflicht ist
und hier hast du diese kranken Hohlbirnen an den Eiern.
Kann man ja durchaus umkehren den Spiess –
Nein ich nehme mein Kind aus der Schule –
es herrscht und wütet eine so schlimme Pandemie !
Der Rewe Parklatz wurde schon zur Triage umgebaut …
Anbei sende ich Ihnen Beweismaterial …
Bergamo 2019 (bzw Tsunami Katastrophe 2004)
Falls sich jemand durch den Sarkasmus gestört fühlen sollte, bitte einfach ausblenden,
so wie die Tatsache, daß die sogenannten Eliten uns gerade jeglichen echten Lebens berauben !
Ps
Ja der Sport fehlt in allen Facetten.
Hier am Stadtrand hält sich aber kein Mensch an den Unsinn.
Neben den Pferdekoppeln und den Rapsfeldern wird kräftig weitergebolzt
und augenscheinlich das Fussballtraining abgehalten …
Auf mehreren Plätzen.
Ja Spocht ist Mord !
@public viewer: Wg. der Schulpflicht in Kombination mit Masken/Test/Impfterror sind wir Ende Januar geflüchtet.
Zwischenzeitlich kann man – kaum zu glauben in dieser Bananenrepublik – die Kinder von der Präsenz befreien lassen. Dass war (für meine bessere Hälfte) der Grund, wieder zur Familie zurück zu kehren. Auch, weil in Schweden politisch eine ähnliche Scheisse läuft und zu befürchten ist, dass ungeimpfte bald nicht mehr einreisen dürfen. Diese Isolation wollten wir uns nicht antun.
Die schwedische Regierung ist ebenso gekauft wie 98% sonstwo. Nur gibt es hier mit Tegnell einen starken Gegenpol und strategisch ist Schweden nicht so wichtig wie Deutschland (also die jeweilige Zerstörung). DE muss als erstes vernichtet werden. Es fühlt sich seltsam an, mit diesem Wissen zurück zu gehen, eine echte Strategie wie wir dem sicheren Crash entkommen werden, haben wir nicht. Es wird aber nur über Familie, Freunde, help yourself und möglichst hohe Autarkie vom „System“ gehen. Unsere Kinder sind im Begriff, begeisterte Kleingärtner zu werden.