16 Fragen an den Radverkehrsbeauftragten

Vor geraumer Zeit berichtete ich über eine mehr als bezeichnende Stellenausschreibung der Pirmasenser Stadtverwaltung, in der jene eine Stelle eines „Radverkehrsbeauftragten“ ausschrieb. Wie es in einer dem totalitären Autowahn verfallenen Stadt nicht anders sein kann, wurde in dieser ein eigenes Kfz zur Einstellungsvoraussetzung gemacht. Da man mich von Seiten der Stadtverwaltung nach meinen Besuchen der Veranstaltungen zum Verkehrsentwicklungsplan wieder über längere Zeit ignorierte und auch die Straßenverkehrsbehörde weiterhin ihre „Verklag-uns-doch“-Mentalität vor allem in Gestalt demonstrativer Untätigkeit auslebt, dachte ich mir, sende dem neuen Radverkehrsbeauftragten doch einfach mal eine e-mail mit einigen Fragen.


1. Könnten Sie sich dem Leser bitte kurz vorstellen? Also vor allem Ausbildung, bisherige Beschäftigung, Bezug zur Thematik Radverkehr. Bspw. auch, wie viele km Sie in der Woche mit dem Rad fahren?

Mein Name ist Michael Noll und seit Mai 2020 bin ich als Verkehrsplaner beim Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Pirmasens tätig. Mein Aufgabenbereich gliedert sich in die Themenfelder der Verkehrsentwicklungsplanung, der Mitarbeit an der Stadtentwicklungsplanung, der Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Fachplanungsrecht, sowie des ÖPNV. Hinsichtlich der Ausbildung habe ich an der TU Kaiserslautern im Fachbereich Raum- und Umweltplanung den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung absolviert. Grundlegend wurden Inhalte in den Themenbereichen der Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsplanung, Regionalentwicklung, Kommunalökonomie sowie rechtliche Grundlagen vertieft. Zusätzlich konnte ich bereits auf verschiedenen Planungsebenen Berufserfahrungen sammeln.


2. Nach Auskunft der Stadtverwaltung beträgt die Zeit, in der Sie sich im Rahmen Ihrer Stelle als „Radverkehrsbeauftragter“ betätigen, bei 4 Stunden in der Woche. Ist dies korrekt – und falls ja, halten Sie dies für angemessen?

Der Themenbereich des Radverkehrs beinhaltet meiner Stellenbeschreibung zur Folge rund 20 % der Stelle des Verkehrsplaners. Dies entspricht rund 4 Stunden in der Woche. In meiner Funktion als Verkehrsplaner verfüge ich über flexible Arbeitsbedingungen, was es mir ermöglicht, bei Bedarf die zeitlichen Kapazitäten anzupassen. Dadurch können sämtliche Themenfelder den Anforderungen entsprechend erarbeitet werden.


3. Inwieweit wurden Ihnen Kompetenzen eingeräumt, also bspw. in Richtung anderer städtischer Behörden wie z. B. der Straßenverkehrsbehörde? Oder sind Sie rein beratend tätig und können von den anderen Abteilungen einfach ignoriert werden?

In meiner Funktion als Verkehrsplaner stehe ich in regelmäßigem Austausch mit verschiedenen städtischen Behörden. Hierbei ist es wichtig, auch bei unterschiedlichen Ansichten zu Projekten konstruktiv zusammenzuarbeiten und auch die Meinungen und Perspektiven anderer Stellen zu berücksichtigen. Demzufolge ist es wichtig, bei entsprechenden Sachverhalten Abstimmungen mit den zuständigen Stellen durchzuführen. Bei der Umsetzung von Projekten werden die betroffenen Stellen in die Planungsprozesse miteingebunden.


4. Meine vorherige Frage zielt auf die Tatsache ab, dass selbst mein mehrjähriges Engagement, insbesondere die Straßenverkehrsbehörde dazu zu bringen, sich an die geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Urteile zu halten, eher von wenig Erfolg geprägt war. Was halten Sie bspw. von der Tatsache, dass in Pirmasens immer noch zahlreiche öffentliche Straßen (bspw. Bereich Parkwaldsiedlung), als auch (als Radrouten ausgewiesene) Wirtschaftswege wegen der Beschilderung mit Zeichen 250 StVO auch für Radfahrer tabu sind, weil sich die Behörde trotz mehrfacher Hinweise keinen Millimeter bewegt?

Die verkehrsrechtliche Beschilderung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Ich verweise auf meine Antwort zur vorhergehenden Frage.


5. Meiner Meinung nach sind „Radwege“ vor allem in Pirmasens vollkommen überflüssig. Wie stehen Sie ganz allgemein zu (vor allem benutzungspflichtiger) „Radinfrastruktur“?

Benutzungspflichtige Radwege stellen bestimmte Anforderungen an die Radverkehrsanlagen. Diese werden grundsätzlich an besonderen Gefahrenstellen angeordnet, um die Sicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten. Dieses umfasst unter anderem ausreichende Breiten, Sicherheitsräume und auch Sichtbeziehungen. Dennoch führen benutzungspflichtige Radwegeführungen grundsätzlich immer wieder zu Konflikt- und Gefahrensituationen, welche potentiell durch eine nicht benutzungspflichtige Führung teilweise entschärft werden könnten. Hier wiederum entstehen Gefahren aufgrund der teilweise fehlenden Sicherheitsnachweise. Dementsprechend haben beide Anordnungsformen von Radwegeführungen mit Sicherheit ihre Vor- und Nachteile und müssen situationsbedingt in Einzelfällen bewertet werden.


Blocksbergstraße Dooring

6. Konkret daran anschließend: Was halten Sie von den entgegen der ERA 2010 direkt an Längsparkständen geführten „Schutzstreifen“, insb. in der Bahnhof-, Arnulf- und Blocksbergstraße?

Parkstände an Schutzstreifen stellen eine grundlegende Konfliktsituation zwischen dem Radverkehr und dem ruhenden Verkehr dar. Hierbei müssen verkehrssichernde Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung der einzelnen Verkehrsteilnehmer auszuschließen. In den Bereichen der Arnulfstraße sowie der Blocksbergstraße liegen mir aktuell Berichte vor, welche die von Ihnen angesprochene Problematik ebenfalls schildern. Ich prüfe derzeit, welche verkehrssichernden Maßnahmen hier umgesetzt werden können. Weiterhin wird diese Thematik auch nochmals im Rahmen des Radverkehrs- sowie des Parkraumbewirtschaftungskonzepts aufgegriffen.


7. In der Teichstraße wurde vor einiger Zeit eine Art „Radstreifen“ an den rechten Fahrbahnrand gemalt. Obwohl ich vorher bei den Sitzungen zum neuen Verkehrsentwicklungsplan viele Ideen vortrug und auch meine Bereitschaft signalisierte, mich einzubringen, entschied die Stadtverwaltung die Anlage dieses Streifen, ohne um meine Meinung zu fragen – oder diese in irgendeiner Weise zu berücksichtigen. Wird sich vor allem in Sachen Bürgerbeteiligung durch Sie etwas Nennenswertes ändern?

Bürgerbeteiligungen stellen einen unverzichtbaren Bestandteil verschiedener Planungsprozesse dar. Ein Austausch zwischen den Akteuren der Fachplanungen sowie der Bürgerinnen und Bürgern ist ein essentieller Bestandteil der Planung. Hierbei ist zu beachten, dass sich viele verschiedene Ansichten zu einem Sachverhalt gegenüber stehen. In Folge dessen müssen häufig Kompromisse ausformuliert werden, da nicht alle Aspekte zu gleichen Teilen berücksichtigt werden können. So wurden auch die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung beim Verkehrsentwicklungsplan in den Planungsprozess mitintegriert. In Kürze wird ein externes Planungsbüro mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzepts beginnen. Auch in diesem Planungsprozess werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eingeladen, an dem Planungsprozess teilzunehmen. Auch Sie sind dazu eingeladen, Ihre Fachkompetenzen in die Erstellung des Radverkehrskonzepts miteinzubringen.


8. Für die beiden mit Zeichen 240 StVO beschilderten „Geh- und Radwege“ entlang der K 6 zw. Pirmasens und Gersbach liegen nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde seit Jahren keine verkehrsbehördlichen Anordnungen vor, diese Verkehrszeichen sind nach lfd. Rechtsprechung Scheinverwaltungsakte und unwirksam. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Weg zwischen Winzeln und Gersbach um einen Wirtschaftsweg, der nichts mit der K 6 zu tun hat, also nicht benutzungspflichtig ist. Obwohl regelmäßig mangelhafter Pflege (insb. Glätte) und schon dreier Unfälle auf diesem Abschnitt, hat die zuständige Behörde bis zum heutigen Tage überhaupt nichts getan. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Beschilderung dieser Wege endlich geändert wird?

Im Rahmen des Radverkehrskonzepts sollen alle umliegenden Ortsteile mittels eines flächendeckenden und zusammenhängenden Radverkehrsnetzes an die Kernstadt angebunden werden. Somit ist es vorgesehen, dass auch der Bereich zwischen Winzeln und Gersbach einer grundlegenden Analyse der Radverkehrsinfrastruktur unterzogen wird. In diesem Zusammenhang werden natürlich unter anderem auch der Bestand sowie die Notwendigkeit der Beschilderungen geprüft. Weiterhin werden auch die derzeitigen Radwegeführungen einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls den vorliegenden Standortfaktoren entsprechend angepasst. Dennoch ist auch hier grundlegend zu sagen, dass die verkehrsrechtliche Beschilderung dem Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde zuzuordnen ist.


Ende der L 484

9. Zwischen Münchweiler und Pirmasens wird der Radverkehr im Zuge der B 10 auf Wirtschaftswege und Gemeindestraßen verwiesen. Insbesondere der Abschnitt zwischen Waldfriedhof und Münchweiler wird entgegen der Regelungen des BMVI (Grundsätze 2008 bzw. 2020) im Winter nicht geräumt und gestreut. Inwiefern würden Sie sich hier dafür einsetzen, dass Radfahrern (die bspw. zur Lohnarbeit pendeln) endlich im Winter eine (nach der Rechtsprechung des BVerwG auch zwingend notwendige, zumutbare) verkehrssichere Alternative angeboten wird?

Eine witterungsbedingte Räumung von Straßenverkehrsanlagen ist insbesondere in den Wintermonaten für die Verkehrssicherheit unabdingbar. Dennoch müssen hierbei auch die genauen Zuständigkeiten der einzelnen Abschnitte berücksichtigt werden. Die Stadt Pirmasens ist nur für die Wegeführungen zuständig, bei welchen sie als Träger der Straßenbaulast verantwortlich ist. Straßenführungen beziehungsweise Wirtschaftswege, welche nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pirmasens fallen, müssen von den jeweiligen Aufgabenträgern bedient werden. Dieser Aspekt der Verkehrssicherheit und Straßenpflege wird jedoch ebenfalls im Radverkehrskonzept konkretisiert.


10. Meines Erachtens sollte der Radverkehr insb. durch Privilegien gefördert werden. Leider sind nicht nur viele Straßen generell für Radfahrer gesperrt, sondern entgegen der Rechtsprechung auch immer noch keine einzige Einbahnstraße geöffnet, bspw. auch nicht auf dem Sommerwald oder einer wichtigen Alternativroute von Lemberg / Landau in Richtung Winzeln / Gersbach durch die Schillerstraße?

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung kann grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, insofern dem keine Sicherheitsbedenken gegenüberstehen. Für das Verständnis der Verkehrsteilnehmer wäre hierbei eine einheitliche Regelung im gesamten Stadtgebiet von Vorteil. Natürlich muss jedoch jeder Bereich im Einzelfall geprüft werden, da eine entsprechende Lösung von den verkehrlichen und straßenräumlichen Gegebenheiten abhängig ist. Hierbei müssen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Straßenraumbreite oder auch das Verkehrsaufkommen geprüft werden. Auch dieser Themenbereich ist Bestandteil des Radverkehrskonzepts. Hierzu nehme ich für die gesamtstädtische Analyse Ihre Anmerkungen gerne in meine Unterlagen auf und werde diese infolge dessen entsprechend prüfen.


11. Was hielten Sie von mehreren Grünpfeilen für den Radverkehr, insb. an der Kreuzung Gasstraße / Bahnhofstraße?

Dem Radverkehr zur Attraktivitätssteigerung diverse Privilegien gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzuräumen stellt eine denkbare Methode dar. Dennoch muss auch der Sicherheitsaspekt der einzelnen Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Grünpfeile an Kreuzungen stellen hierbei einen Gefahrenpunkt insbesondere für den nicht motorisierten Verkehr dar. In solchen Verkehrssituationen werden Radfahrer häufig vom MIV nicht entsprechend wahrgenommen, wodurch es zu Unfallhäufungen kommen kann. Vor allem Grünpfeile für den MIV stellen ein erhöhtes Gefährdungspotential für den Radverkehr dar, da hier die bestehende „Anhaltepflicht“ teilweise nicht in der erforderlichen Form eingehalten wird. Hierbei gilt es jedoch die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob die Sicherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Das von Ihnen aufgeführte Gebiet der Gas- bzw. Bahnhofstraße zählt zu den am stärksten frequentierten Kreuzungsbereichen in Pirmasens (teilweise mit Schwerverkehren). Dementsprechend ist das Unfallrisiko hier ziemlich hoch einzuschätzen. Dennoch haben Sie mit dieser Thematik einen nicht außer Acht zu lassenden Punkt angestoßen. Mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes stellen Grünpfeile für den Radverkehr an den Hauptachsen für verschiedene Kreuzungsbereiche eine denkbare Alternative dar.


12. Die „Schutzstreifen“, als auch andere „Radinfrastruktur“ wird im Winter auch nach neuerlicher Feststellung von Bürgermeister Maas nicht ordentlich geräumt und gestreut. Halten Sie dies für nachvollziehbar?

Wie bereits bei Frage 9 aufgeführt wurde, sind Straßenverkehrsanlagen aufgrund des Sicherheitsaspekts grundsätzlich freizuhalten. Sollten bestimmte Abschnitte nicht ausreichend freigeräumt werden, bitte ich Sie, dies bei der Stadtverwaltung zu melden.


13. Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass der Radverkehr insbesondere in der autoverrückten Stadt Pirmasens ohne eine größere Imagekampagne vor allem bei den Jüngeren keinerlei Chance haben wird, jemals über die 5-%-Schwelle zu klettern. Würden Sie mir hier zustimmen?

Um den Radverkehr langfristig zu stärken sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Imagekampagnen notwendig. Bisher wird der Stadtverkehr in Pirmasens vom Kfz-Verkehr dominiert. Das Bild des Autos als primäres Verkehrsmittel ist noch heute stark im Bewusstsein verankert. Um den Radverkehr als gleichwertigen Verkehrsteilnehmer zu etablieren, müssen attraktive Angebote geschaffen und den potentiellen Nutzern vermittelt werden. Durch die Bürgerbeteiligungen und Marketingkampagnen im Rahmen des Radverkehrskonzepts sollen die ersten Grundpfeiler gesetzt werden. Es bedarf einem ganzheitlichen und langfristig ausgerichteten Konzept, welches den Radverkehr nach und nach in Pirmasens etabliert. Dabei ist es von großer Relevanz, dieses Themenfeld auch über einen längeren Zeitraum immer weiter zu verfolgen.


14. Ich hatte mehrfach vergeblich versucht, die Stadt dazu zu bringen, auf dem ehemals beleuchteten Abschnitt an der K 6 zw. Pirmasens und Winzeln wieder eine Beleuchtung einzurichten. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Straßenbeleuchtungen sind elementarer Bestandteil sowohl der öffentlichen Sicherheit, als auch der Verkehrssicherheit. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, entsprechende Beleuchtungsanlagen einzurichten. Die verschiedenen Aspekte der allgemeinen Verkehrssicherheit werden ebenfalls im Rahmen des Radverkehrskonzepts näher analysiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit von Beleuchtungsanlagen im Radverkehr näher betrachtet.


Am Sportplatz

15. Wie ständen Sie zu einer Asphaltierung der Wirtschaftswege zwischen Windsberg und Winzeln, als Alternative für Menschen, die die K 6 vermeiden möchten?

Das Radverkehrskonzept sieht vor, auch abseits der „Hauptverkehrsachsen“ Radwegeführungen zu stärken. Somit stellt sich zwischen zwei Knotenpunkten nicht immer der kürzeste Weg als ideale Wegeführung heraus. Ob und inwiefern hierbei Wirtschaftswege asphaltiert werden, ist im Einzelfall näher zu betrachten. In erster Linie muss hierbei ein effizientes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen vorliegen.


16. Warum ist die Fußgängerzone immer noch nicht für Radfahrer freigegeben, nicht einmal nachts (Siehe KL)?

Die Öffnung der Fußgängerzone in Pirmasens für den Radverkehr steht schon seit geraumer Zeit im Fokus der städtischen Verkehrsplanung. Da entsprechend der örtlichen Gegebenheiten geeignete Verkehrsführungen für den Radverkehr geschaffen werden sollten, ist dieses Vorhaben jedoch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit kritisch zu betrachten. Aufgrund des starken Gefälles, insbesondere von der Ringstraße bis hin zum Schlossplatz sowie zum Schusterbrunnen und der dadurch verbundenen hohen Fahrgeschwindigkeit des Radverkehrs, sind hier Konfliktsituationen zu erwarten. Im Rahmen des Radverkehrskonzepts wird dieses Thema sicherlich zu diskutieren und zu bewerten sein. Zudem soll die Fußgängerzone in den nächsten Jahren neu gestaltet werden, was ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen ist.


Allgemeine Anmerkungen:

Grundlegende Änderungen oder Anpassungen der Radverkehrsinfrastruktur erfordern eine ganzheitliche Betrachtung. Diese müssen im Zusammenhang mit dem gesamten Radwegenetz gesehen werden. Einzelmaßnahmen, welche nicht aufeinander abgestimmt werden, stellen sich in der Regel aufgrund Ihrer fehlenden Synergieeffekten als uneffektiv dar. Aus diesem Grund wird zunächst eine konzeptionelle Ausarbeitung durchgeführt, bevor größere Maßnahmen initiiert werden. Kleinere Maßnahmen hingegen mit höherer Priorität können zeitnah geprüft und umgesetzt werden.


Ich bedanke mich bei Herrn Noll für die Beantwortung meiner Fragen und belasse diese weitestgehend unkommentiert, werde aber ggf. noch einzelne Antworten in gesonderten Beiträgen aufgreifen.


Siehe auch

Der „Radverkehrsbeauftragte“

Ein Gedanke zu „16 Fragen an den Radverkehrsbeauftragten“

  1. Na, das sind doch sehr konkrete Aussagen, wa. Oh man.
    Ich hatte, weil die neue Fahrrad-Beauftragte gleich zu ihrem Antritt riet, „allen Radfahrern, Gefährdungen zu vermeiden und aus dem Weg zu gehen“, eine Frage gestellt, nämlich Mischen von Radfahrern und Fußgängern. Wie erwartet: Ja und Nein. Alibi-Posten, was sonst.

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