Pressemeldung der PD Landau vom 5. Mai 2021:
POL-PDLD: #sichermobilleben – Radfahrende im Blick
Landau, 05.05.2021 (ots). Anlässlich des bundesweiten Aktionstages „Radfahrende im Blick“ wurden am 05.05.2021 im Stadtgebiet Landau mehrere Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrradfahrersicherheit durchgeführt. Neben mehreren Verstößen aufgrund der Nutzung falscher Fahrbahnflächen, sowohl durch Radfahrer als auch durch PKW-Führer, fielen den eingesetzten Beamten bei den Radfahrern insbesondere Mängel im Zusammenhang mit dem technischen Zustand der Fahrräder auf. Hier waren in 12 Fällen die Beleuchtungseinrichtungen nicht funktionsfähig bzw. überhaupt nicht vorhanden.
Schon am Vormittag musste ich das PP Westpfalz darauf hinweisen, dass schon seit geraumer Zeit keine Verpflichtung besteht, sein Rad tagsüber mit einer aktiven Beleuchtung auszustatten.
(…) Ihre PM zur StVZO ist leider fehlerhaft.
Beleuchtung (Scheinwerfer und Rücklicht) ist tagsüber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Auszug aus § 67 StVZO:
(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4.
(2) (…) Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. (…)
Dies trifft auf die allermeisten vollständig abnehmbaren, zugelassenen akkubetriebenen Scheinwerfer und Rückleuchten zu. Das heißt, dass jene tagsüber weder mitgeführt, noch angebracht sein müssen. Es wäre schön, wenn Sie ihre PM entsprechend korrigieren würden. (…)
Des Weiteren heißt es in der Meldung der PD Landau:
Bei insgesamt 76 kontrollierten Fahrrädern und Pedeclecs war zudem festzustellen, dass in 60 Fällen die Kontrollierten keinen Helm trugen. Anlässlich dieses Ergebnisses wird nochmals darauf hingewiesen: Gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein. Das Tragen eines Helmes kann Sie als Radfahrer bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen.
Ehrlich – es geht mir gewaltig auf den Sack! Gerade die PD Landau lässt sich von sachlicher Kritik auch in keinster Weise beeindrucken, sie hält es auch trotz mehrerer Nachfragen schlicht nicht für nötig, wissenschaftliche oder statistische; also evidente Belege für ihre pausenlose Radhelmpropaganda zu erbringen. Stattdessen stellt sie nun hier einmal mehr – künstlich – entsetzt fest, dass 60 von 76 Radfahrern keinen „Helm“ tragen – den sie überhaupt nicht tragen müssen! Weil die Dinger nix taugen, genauso wenig wie einen die Maulkörbe vor einer tödlichen Seuche retten!
Überhaupt zeigt der Schwerpunkt dieser Aktion (Kontrolle der Opfer) mal wieder beispielhaft, dass die Polizei sich in keinster Weise für Fakten interessiert. Denn Beleuchtungsmängel spielen bei den Unfallursachen – entgegen der landläufigen Meinung vor allem von Kfz-Nutzern – so gut wie keinerlei Rolle.
Auch sind es in den meisten Fällen Kfz-Nutzer, die in der Mehrzahl die Hauptschuld an (vor allem auch tödlichen) Unfällen zwischen diesen beiden Verkehrsteilnehmergruppen haben. Trotzdem geht man den Radfahrern mit derartigen Kontrollen auf den Sack. Und begeht mal wieder präventives Victim-Blaming, indem man die nicht vorhandenen Styroporhüte bemängelt.
Eine Autofahrernation eben; durch und durch! Für die „Vermeidung von Gefahrensituationen“ haben sich Radfahrer auch nicht wie Müllmänner zu kleiden. Sondern Autofahrer gemäß des Sichtfahrgebotes ihre verdammten Rotzaugen aufzumachen!
Nachtrag
Das PP Westpfalz hat tatsächlich eine Korrektur in Sachen Beleuchtung verfasst.
Dazu dein Link zum Lanz, der hierzu ganz hervorragend passt: https://kurz.rt.com/2ibm
Der Lanz hat völlig Recht, denn Anschnall und Helmpflicht ist ebenfalls eine massive Einschränkung der Bügerrechte!
Jep, dürfte man meinetwegen gerne abschaffen. Total überflüssig bis kontraproduktiv.