Radwege an der B 10

B-10-Radwege im Winter

Die B 10 zwischen Höheischweiler und Siebeldingen ist rund 43 km lang und führt durch den gesamten südlichen Pfälzerwald. Aufgrund der recht anspruchsvollen Topographie dieses Mittelgebirges gibt es nördlich und südlich der B 10 keine oder nur teils sehr große Umwege beinhaltende Alternativen. Auf dem westlichen und östlichen Abschnitt ist die B 10 als Kraftfahrstraße ausgewiesen, im mittleren Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und dem Knoten Wellbachtal (B 48) mit Verbot für Radverkehr gesperrt. Lediglich der letztgenannte Abschnitt ist in Richtung Wilgartswiesen mit Fahrrädern legal benutzbar, weil die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sich weigert, die Bundesstraße mangels ganzjährig sicherer Alternative zu sperren.

Auf drei Abschnitten wird der Radverkehr, teils auch der Mofa-, Motorrad- und Kraftfahrzeugverkehr (< 25 km/h) über ungewidmete Wirtschaftswege und Gemeindestraßen geführt: Pirmasens – Münchweiler, Hinterweidenthal – Hauenstein und Wilgartswiesen – Knoten Wellbachtal (B 48). Der mittlere Abschnitt wurde erst um 2005 herum mit Geldern vom Bund ausdrücklich für Radverkehrszwecke asphaltiert; bis dahin mussten Radfahrer 10 Jahre lang über einen Schotter-Waldweg fahren. Siehe hierzu die folgende Übersichtsgrafik (Lizenzbedingungen von openstreetmap.de):

Seit mehr als drei Jahren versuche ich hauptsächlich, gegen das Verkehrsverbot per Verbot für Radverkehr im mittleren Abschnitt vorzugehen. Aber auch auf den anderen beiden Abschnitten liegt keine ganzjährig sichere Alternative vor, denn auch diese Wege werden allgemein schlecht gepflegt – und im Winter nicht geräumt und nicht gestreut. Auch mein alternatives Engagement, einen Winterdienst auf jenen Abschnitten zu bewirken, wird von sämtlichen Beteiligten – von der Verbandsgemeinde bis hinauf zum BMVI – ignoriert. Niemand fühlt sich verantwortlich, obwohl das BMVI schon vor vielen Jahren die „Grundsätze 2008“ erlassen hatte, um den Winterdienst auf genau derartigen Wegen zu gewährleisten.

Die straßenverkehrsrechtliche Sperrung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und dem Knoten B 48 per Verbot für Radverkehr im Jahre 1994 wurde vollkommen lächerlich begründet. Darüber hinaus gab es auch niemals eine straßenrechtliche Teileinziehung. Entlang der meisten Abschnitte der B 10 ist auf den alternativen Straßen und Wegen für den „Langsamverkehr“ auch überhaupt keine (überörtliche) offizielle Umleitung ausgeschildert. Im Januar 2019 stürzte bei Wilgartswiesen ein älterer Mann wegen Glätte schwer.

Klagen gegen das Verkehrsverbot oder zur Widmung der Wirtschaftswege als selbständige Geh- und Radwege sind mir persönlich finanziell zu teuer und zu riskant; dies käme für mich nur infrage, wenn sich andere finanziell an einer solchen Klage beteiligen würden. Natürlich im Bewusstsein, dass man diese Sache wegen ihrer bundesverkehrspolitischen Bedeutung zur Not auch bis hinauf zum BVerwG treiben müsste.

Für nähere Informationen verweise ich auf die einzelnen Blogbeiträge.



Weitere Beiträge folgen.

Schreibe einen Kommentar